Recorded & Publishing

Reservoir Media verklagt Suno

Mit Reservoir Media leitet der nächste große Player der Musikbranche rechtliche Schritte gegen Suno ein. Das Verlagshaus beklagt, Suno habe mehr als 1000 Songs aus dessen Repertoire ohne Lizenz zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Wörtlich heißt es zudem, das KI-Unternehmen habe sein Geschäft auf Urheberrechtsverletzungen „in einem bisher beispiellosen Ausmaß“ aufgebaut.

In den vergangenen rund drei Jahren hat die Musikindustrie die Rechtsabteilung des KI-Unternehmens Suno ordentlich auf Trab gehalten. Nach, hier unvollständig aufgezählt, Universal Music, Sony Music, Concord und der GEMA reichte nun auch das weltweit tätige Musikunternehmen Reservoir Media eine Klage gegen Suno ein.

Wie bei anderen Prozessen gegen Suno geht es auch bei dieser Klage um Urheberrechtsverstöße. Reservoir Media wirft dem Unternehmen vor, 1050 Werke aus dem Repertoire des Verlags genutzt zu haben, um seine verschiedenen KI-Modelle zu trainieren – freilich ohne eine Lizenz dafür zu haben. Beispielhaft nennt die börsennotierte Firma „Both Sides Now“ von Joni Mitchell, „Ring of Fire“ von Johnny Cash oder Madonnas „Papa Don’t Preach“.

Pro Werk ruft Reservoir 150.000 Dollar Schadenswert auf, insgesamt kämen so also 157,5 Millionen Dollar zusammen. Mit den Ansprüchen, die das Unternehmen noch über den Digital Millennium Copyright Act geltend macht, landet die Summe schließlich bei 186 Millionen Dollar.

Neben den Entschädigungen für die unrechtmäßige Nutzung fordert Reservoir die Entfernung der von ihnen vertretenen Songs aus den Datenbanken des KI-Unternehmens.

Die Deals mit BMG, Warner Music oder Believe sprechen laut Reservoir tatsächlich gegen Suno. Denn durch sie sei deutlich geworden, dass es einen Lizenzmarkt gibt. Dazu das Unternehmen: „Sunos Geschäftsmodell war offen und eindeutig: zunächst gegen das Recht verstoßen, als Vorreiter Milliarden verdienen und später versuchen, sich kostengünstig zu einigen.“

In der Klage wird argumentiert, dass Fair Use nicht greife. Ein Gericht in Kalifornien hatte demnach entschieden, das Führen einer dauerhaften Sammlung raubkopierter Exemplare stelle keinen Fair Use dar. Ähnlich hatte das Landgericht München I bereits im Verfahren der GEMA gegen Suno argumentiert.