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Universal Music und Sony Music klagen auch gegen neues Suno-Modell

Auch wenn das Modell „v6“ von Suno „in Partnerschaft mit der Musikindustrie“ entstanden sei, gehen die beiden verbleibenden Majors, die keinen Deal mit dem KI-Unternehmen haben, auch gegen dieses gerichtlich vor. Da es auf Basis seiner Vorgänger entstanden sei, verletze auch „v6“ das Urheberrecht an mehr als 60.000 Musikaufnahmen, sagten Universal Music und Sony Music.

Die Klagewelle gegen Suno Inc. geht weiter. Auch das neue Modell „v6“, das das Unternehmen eigenen Angaben zufolge „in Partnerschaft mit der Musikindustrie“ und ausschließlich mit sogenannter „Partner Data“ trainiert hat, verstößt nach Ansicht von Universal Music und Sony Music gegen das amerikanische Urheberrecht.

Denn wie CEO Mikey Shulman unter anderem im „Billboard“-Podcast „On The Record“ sagte, basiert auch „v6“ auf den Outputs, Erfahrungen und Nutzer:innendaten der Vorgängerversionen. Daher seien auch hier zumindest mittelbar unlizenzierte Songs für das Training des KI-Musikmodells zum Einsatz gekommen.

Universal Music und Sony Music reichten am 18. September 2026 dafür eine Klage beim District Court in Massachusetts ein. Sie bringen mehr als 60.000 Titel aus dem eigenen Repertoire vor. Bei einer maximalen Schadenssumme von 150.000 Dollar pro Titel würde die kumulierte Strafe für Suno Inc. bis zu neun Milliarden Dollar erreichen.

„Das Trainieren eines ‚neuen‘ Modells anhand der Ergebnisse eines rechtsverletzenden Modells beseitigt die Rechtsverletzung nicht, sondern verschleiert sie lediglich, indem der Wert der Aussagen der Kläger:innen von den kopierten Aufnahmen in die rechtsverletzenden Modelle, von diesen Modellen in deren Ergebnisse und von diesen Ergebnissen in ‚v6‘ übertragen wird“, heißt es in der Klage. Zudem bezeichnen die Kläger:innen „v6“ nicht als „fresh start“, sondern als „the fruit of the same poisoned tree“. In der Klage heißt es außerdem, dass Suno „v6“ mithilfe von „Knowledge Distillation“ entwickelt habe, einem Verfahren, bei dem ein neues Modell so trainiert wird, dass es das erlernte Verhalten eines vorangegangenen Modells reproduziert.

Abschließend führen die Kläger die drei KI-Deals, die Suno bereits mit Warner Music, BMG und Believe geschlossen hat, als Beispiele dafür an, dass es offensichtlich einen Markt für Lizenzdeals im Bereich KI-Musik gibt. Dies soll unter anderem die Argumentationslinie des KI-Unternehmens widerlegen, nach der die Benutzung urheberrechtlich geschützter Werke nach amerikanischem Recht „Fair Use“ sei. Dass dieses Training unter Fair Use fällt, hat das Münchner Landgericht in einem Verfahren der GEMA gegen Suno zuletzt als nicht zutreffend bezeichnet.

Neben den Schadensersatzleistungen fordern Universal Music und Sony Music, dass Suno die Nutzung der geschützten Werke sofort einstellt, und pochen auf ein Jury-Verfahren.

Suno und die beiden Majors streiten sich bereits seit 2024 vor Gericht, und beide Parteien halten an ihren Standpunkten fest. Lediglich Warner Music zog sich aus der damals konzertierten Aktion zurück und schloss einen Deal mit Suno. Von diesem weiß bis heute außer den Beteiligten niemand, wie er aussieht.