Recorded & Publishing

GEMA gewinnt Prozess gegen Suno

Am Morgen des 31. Juli 2026 sprach Richterin Elke Schwager das Urteil im Prozess der GEMA gegen das KI-Musikunternehmen Suno. Die Vorsitzende der 42. Zivilkammer des Landgerichts München I gab der Verwertungsgesellschaft in so gut wie allen Punkten Recht.

Ein Urteil mit Tragweite: Elke Schwager, die Vorsitzende der 42. Zivilkammer des Landgerichts München I, schloss sich im Saal 270 des Justizpalastes in München der Argumentationslinie der GEMA an. Das Gericht stellte also fest, dass die Speicherung im Modell das Vervielfältigungsrecht und die Ausgabe an Nutzer das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verletze. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Zentrum des Verfahrens standen einige Kompositionen, darunter „Atemlos durch die Nacht“, „Forever Young“ und „Mambo No. 5“. Die GEMA hatte argumentiert, die Werke seien im Modell dauerhaft gespeichert und würden bei einfachen Prompts nahezu identisch wiedergegeben. Mit der Entscheidung bestätigte die Kammer die Linie ihres OpenAI-Urteils vom November 2025, in dem sie die Text-und-Data-Mining-Schranke eng auslegte.

Nach der Urteilsverkündung führte Schwager weiter aus, dass es unstrittig sei, dass Suno beim Training seiner Modelle ohne Zweifel die eingebrachten Werke verwendet hat und sich diese via „Stream-Ripping“ heruntergeladen hatte.

Suno müsse der GEMA nun Auskunft erteilen und Schadensersatz leisten. Das Urteil gilt als erste europäische Entscheidung, die eine Lizenzpflicht für das Training von Musik-KI festschreibt, und dürfte Verfahren in anderen EU-Staaten entscheidend beeinflussen.