Recorded & Publishing

Kanadische Verwertungsgesellschaft SOCAN verklagt Suno

Die kanadische Verwertungsgesellschaft SOCAN hat Klage gegen den KI-Musikdienst Suno eingereicht. Die Klage bezieht sich auf 150 öffentlich zugängliche, KI-generierte Titel, die laut SOCAN identisch oder deutlich ähnlich zu Werken aus dem eigenen Repertoire sind.

Die Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada (SOCAN) hat am 2. September beim Bundesgericht von Kanada in Toronto Klage gegen Suno eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft wirft dem KI-Unternehmen vor, mit seiner generativen Plattform Titel zu erzeugen und öffentlich zugänglich zu machen, die menschliche Werke ohne Zustimmung und Vergütung reproduzieren und somit die Rechte an Werken aus dem SOCAN-Repertoire verletzen.

In der Klageschrift ist eine Stichprobe von 150 Suno-Titeln aufgeführt, die laut SOCAN identisch oder deutlich ähnlich zu Werken aus dem eigenen Bestand sind. Als Beispiel nennt die Klage Joni Mitchells „Both Sides Now“: Ein Nutzer habe Suno den Songtext eingegeben und eine Version erhalten, die dem Original in Melodie und Harmonik nahezu identisch sei. Ein ähnlich identisches Ergebnis sei bei Avril Lavignes „Sk8er Boi“ entstanden, wobei der Text teilweise ins Koreanische übertragen wurde. Der betreffende Suno-User selbst habe den Titel „Sk8er Boi (K-Pop Remix) (Avril Lavigne Cover)“ genannt. Auch Tom Cochranes „Life is a Highway“ und K.Maros „Femme Like U“ werden angeführt.

Laut SOCAN hat Suno seine Modelle mit praktisch sämtlichen frei verfügbaren Musikdateien aus dem Internet trainiert, nach eigener Darstellung mindestens mehrere hundert Millionen Audiodateien, ohne dafür die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Eine Lizenz- oder Tantiemenzahlung von Suno habe SOCAN bislang nicht erhalten.

Gefordert wird Schadenersatz in noch zu bestimmender Höhe, alternativ pauschal 20.000 kanadische Dollar pro Werk, was bei den 150 Titeln rund 2,74 Millionen kanadische Dollar ergäbe – umgerechnet wären das 1,7 Millionen Euro. Hinzu kommt ein geforderter Strafschadenersatz von zehn Millionen kanadischen Dollar wegen mutmaßlich vorsätzlicher Rechtsverletzung sowie eine weit gefasste Unterlassungsverfügung, die sich auf praktisch das gesamte von SOCAN vertretene Repertoire erstrecken soll.

Die SOCAN ist der jüngste Akteur in einer ganzen Reihe von Unternehmen und Institutionen, die rechtliche Schritte gegen Suno einleiten. Zuletzt bekam die deutsche GEMA vom Landgericht München Recht. In den USA verteidigt sich der KI-Dienst noch immer gegen Klagen der Major-Unternehmen Universal Music und Sony Music. Mit Warner Music konnte man derweil die Rechtsstreitigkeiten beilegen und einen Lizenzdeal ausarbeiten. Ebenso schloss man eine Vereinbarung mit dem Musikbereich des Bertelsmann-Konzerns, BMG, jedoch ohne vorangegangenen Rechtsstreit.

„Da Suno seinen urheberrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, haben wir rechtliche Schritte eingeleitet“, sagte Andrea Kokonis, Chief Legal Officer und General Counsel bei der SOCAN. „Unsere Beweislage ist eindeutig, ebenso wie unser Ziel: Wir wollen klarstellen, dass KI-Unternehmen die Rechte von Musikschaffenden und Verlagen respektieren müssen. In diesem Fall geht es im Wesentlichen darum, sicherzustellen, dass die seit langem geltenden urheberrechtlichen Grundsätze auch im Zeitalter der KI weiterhin gelten.“

Jennifer Brown, SOCAN-CEO, ergänzt: „Die SOCAN hat die Pflicht zu handeln, wenn die Rechte von Musikschaffenden und Verleger:innen gefährdet sind. Die Beweislage zeigt, dass die Plattform Suno Inhalte erstellt und gestreamt hat, die Werke aus unserem Repertoire kopieren, und das darf nicht unangefochten bleiben. Innovation darf nicht auf Kosten menschlicher Kreativität gehen. Die Zukunft der Musik muss den Menschen gehören, die sie schaffen.“