Recorded & Publishing

Universal Music und Sony Music erhöhen Verhandlungsmasse gegen Suno massiv

Die beiden Major-Unternehmen Universal Music und Sony Music geben in ihrer Klage gegen das Musik-KI-Unternehmen Suno nicht auf. Kürzlich stellten sie den Antrag, die verhandelten Urheberrechtsverstöße von 560 auf über 61.000 betroffene Werke auszuweiten.

Im seit 2024 laufenden Rechtsstreit zwischen den Major-Labels und dem KI-Musikgenerator Suno hat sich die Dimension des Verfahrens erheblich verändert. So haben die Universal Music Group und Sony Music Entertainment am 21. Mai 2026 beim US-Bezirksgericht in Massachusetts beantragt, die Zahl der geltend gemachten Verletzungen urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen von ursprünglich 560 auf nunmehr über 61.000 Werke auszuweiten.

Grundlage hierfür ist eine aufwendige Analyse mithilfe der Audio-Fingerprinting-Technologie „Audible Magic“. In einem zweistufigen Verfahren wurden zunächst die digitalen Fingerabdrücke sämtlicher Audiodateien im Trainingsdatensatz von Suno erstellt – ein Prozess, der allein zwei volle Arbeitswochen in einem gesicherten Raum beim Anwalt des Unternehmens in Anspruch genommen hat. Im zweiten Schritt wurden die Fingerabdrücke dann mit der Audible-Magic-Datenbank abgeglichen.

Bemerkenswert ist, dass Suno in seiner ursprünglichen Klageantwort selbst eingeräumt hatte, dass die Trainingsdaten des Modells „vermutlich“ Aufnahmen der Kläger enthielten. Trotzdem verweigerte das Unternehmen laut Klageschrift konsequent die Offenlegung der konkret verwendeten Werke und zwang die Labels damit zu einem intensiven Prüfverfahren außerhalb des regulären Discovery-Prozesses.

Die Kläger betonen ausdrücklich, dass die 61.026 geltend gemachten Werke lediglich einen „kleinen Bruchteil“ der tatsächlich identifizierten Rechtsverletzungen darstellen. Suno argumentiert hingegen, die Klageerweiterung würde das Verfahren faktisch neu starten und sein Recht auf eine zügige Klärung der Fair-Use-Frage unterlaufen. Die Labels halten dem entgegen, dass etwaige Verzögerungen allein auf Sunos mangelnde Kooperationsbereitschaft zurückzuführen seien.

Das Verfahren umfasst darüber hinaus auch den Vorwurf des sogenannten „Stream-Rippings“ von YouTube-Inhalten. Dieser Aspekt wurde in einem separaten Änderungsantrag im September 2025 eingeführt und ist ebenfalls noch anhängig. Über den aktuellen Erweiterungsantrag muss nun Richter F. Dennis Saylor IV entscheiden.

Aktuell läuft in Deutschland ebenfalls ein Verfahren gegen Suno, das von der Verwertungsgesellschaft GEMA geführt wird. Hier steht im Juni 2026 ein erstes Urteil ins Haus.

Ursprünglich beteiligte sich auch die Warner Music Group an der Klage gegen Suno. Mittlerweile einigte sich der Major allerdings mit dem Dienst. Auch Udio war auf Seiten der Angeklagten anfangs mit an Bord, jedoch einigten die sich ebenfalls mit Universal Music und Warner Music.