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BGH entscheidet pro Moses Pelham im Rechtsstreit mit Kraftwerk

Ist das nun das Ende? Nach knapp drei Jahrzehnten Rechtsstreitigkeiten zwischen Moses Pelham und dem Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter hat der Bundesgerichtshof am 3. September 2026 das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigt. Demnach ist die Verwendung eines Kraftwerk-Samples in Sabrina Setlurs‘ „Nur mir“ seit 2021 als sogenanntes Pastiche zulässig.

Der Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk begleitet die Musikbranche, Urheberrechtler:innen sowie deutsche und europäische Gerichte bereits seit fast 30 Jahren. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof könnte dem nun ein Ende gesetzt haben. Das oberste nationale Gericht lehnte die Revision von Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter am 3. September ab.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Hamburg im April 2022 entschieden, dass die Verwendung eines zweisekündigen Drumsamples aus „Metall auf Metall“ in Sabrina Setlurs‘ 1997 veröffentlichtem Titel „Nur mir“ als sogenanntes Pastiche rechtskonform war. Genau das bestätigte der Europäische Gerichtshof bereits im April 2026, nun also auch das deutsche Gericht.

Laut dem Europäischen Gerichtshof ist ein Pastiche eine Schöpfung, die an ein anderes Werk erinnert, sich von ihm unterscheidet und in einen künstlerischen Dialog, zum Beispiel als Hommage oder Zitat, tritt. Sampling sei dafür ausdrücklich als Mittel anerkannt.

„Nach fast drei Jahrzehnten steht fest, was Musikerinnen und Musiker seit jeher wissen: Wer ein fremdes Klangfragment aufgreift, verändert und in einen neuen künstlerischen Zusammenhang stellt, kopiert nicht, sondern schafft“, erklärt Andreas Walter, Co-Managing Partner der Frankfurter Kanzlei Schalast, die Moses Pelham vertritt. „Der Bundesgerichtshof hat den Maßstab des Europäischen Gerichtshofs konsequent angewendet. Für die Musikbranche bedeutet das Rechtssicherheit: Sampling als erkennbarer künstlerischer Dialog mit dem Original ist zulässig – heimliche Übernahmen bleiben es nicht.“

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Foto: Sony Music Publishing

Ralf Hütter reagiert dagegen „mit Bedauern“ auf die Entscheidung, wie Sony Music Publishing mitteilt. Aus seiner Sicht bleibe die Frage unbeantwortet, wann durch die Übernahme fremden Materials ein eigenständiger, kreativ-künstlerischer Dialog vorliege – und wann es sich um illegales Sampling handele. Zudem betont der Düsseldorfer Musiker, von 2002 bis 2021 hätten die Gerichte noch pro Kraftwerk entschieden und Moses Pellham sei auch mit dem heutigen Urteil zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

„Die rechtliche Grenze zwischen künstlerischer Auseinandersetzung und unzulässiger Aneignung darf nicht verschwimmen“, heißt es in einem Statement im Namen Hütters weiter. Kraftwerk erwarte, dass Gerichte „künftig im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung genau hinsehen: Ein bloßes Sample wird nicht dadurch legal, dass man es ‚Pastiche‘ nennt und allzu leichtfertig die Kunstfreiheit als Ausrede bemüht.“