“Cause I’m a woman / I’m a very fucking brave, strong woman / And I’ll be damned if I let a man ruin“ (Weil ich eine Frau bin / Ich bin eine verdammt mutige, starke Frau / Und ich will verdammt sein, wenn ich mir das von einem Mann ruinieren lasse).
So thematisiert Raye in ihrem Song „Ice Cream Man“ unter anderem sexuell übergriffiges Verhalten eines Musikproduzenten während einer Songwriting Session, also am Arbeitsplatz.
Sexuelle Belästigung sowie sexuell übergriffige Handlungen innerhalb der Musikindustrie sind nichts Neues. Dass über Vorwürfe zu diesem Fehlverhalten berichtet wird, ist zum bedauernswerten Standard in der Musikindustrie geworden. Raye beschreibt in ihrem Song, wie ein Produzent seine Macht und ihre vermeintliche Abhängigkeit ausnutzt.
Warum nicht gemeldet wird
Dass das kein Einzelfall ist, zeigen die Häufigkeit der Berichte als auch internationale Zahlen aus der aktuellen „Be the Change – Gender Equity in Music 2024“-Studie von MIDiA: Eine von fünf Frauen hat dem Papier zufolge in ihrem Arbeitsalltag im Musikbusiness sexuell übergriffiges Verhalten erfahren. 77 Prozent dieser Gruppe haben es nicht gemeldet.
Sexuelle Belästigung haben drei von fünf Frauen erfahren. Auch hier haben sich 72 Prozent der betroffenen Frauen nicht gemeldet. Hauptgründe sind mangelndes Vertrauen, dass etwas passiert, sowie die Angst vor beruflichen Nachteilen und negativen Konsequenzen.
Ebenfalls zeigen die Zahlen: Diese Ängste sind nicht unbegründet. Sowohl bei gemeldeten sexuellen Übergriffen als auch sexueller Belästigung waren die häufigsten Reaktionen das Abweisen oder Ignorieren von Beschwerden, gefolgt von Ausgrenzung sowie der Aufforderung zum Schweigen. Einige der meldenden Personen wurden entlassen oder herabgestuft. Nur wenige fühlten sich unterstützt, und noch seltener mussten Verantwortliche Konsequenzen tragen.

Frauen nennen im Vergleich zu Männern doppelt so häufig Diskriminierung, Belästigung und die Branchenkultur als Gründe dafür, einen Ausstieg aus der Branche in Betracht zu ziehen. Männer sind seltener Zeugen von Fehlverhalten, oder nehmen es zumindest seltener als solches wahr: 37 Prozent der Männer gaben an, sexuelle Belästigung beobachtet zu haben, gegenüber 67 Prozent der Frauen. Sexuelle Übergriffe beobachteten 14 Prozent der Männer und 30 Prozent der Frauen.
Nur etwa die Hälfte der Männer meldete übergriffige oder belästigende Vorfälle. Als Gründe nannten sie, dass sie den Vorfall nicht als ihre Angelegenheit betrachteten, nicht daran glaubten, dass eine Meldung etwas bewirken würde, oder berufliche Nachteile und andere negative Konsequenzen befürchteten. Viele wussten zudem nicht, wie oder wo sie einen Vorfall melden sollten, oder empfanden die vorhandenen Anlaufstellen als schwer zugänglich. Einigen wenigen war es peinlich oder sie schämten sich.

Wenn das Gesetz nicht greift
Der Ergebnisbericht zur „Studie zur Geschlechtervielfalt im deutschen Musikmarkt 2024“ im Rahmen der Keychange-Initiative brachte ähnliche Ergebnisse hervor. Demnach haben 64 Prozent der FLINTA* und 21 Prozent der Männer im beruflichen Kontext sexuelle Belästigung erfahren. Darüber hinaus wurde erhoben, inwiefern Belästigung oder Machtmissbrauch als Barrieren für berufliche Weiterentwicklung wahrgenommen werden. Dieser Aussage stimmten 31 Prozent der FLINTA* und 18 Prozent der Männer zu.
Ein möglicher Grund für die geringe Zahl an Meldungen sind in Deutschland Schutzlücken für Soloselbstständige im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Großteil der Akteur:innen im Musikbusiness arbeitet freiberuflich oder als Soloselbstständige. Zwar bietet das AGG grundsätzlich einen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Diskriminierung sowie sexueller Belästigung im beruflichen Kontext, in der Praxis greifen diese Schutzmechanismen in projektbasierten Arbeitsverhältnissen jedoch nur begrenzt.
Anders als festangestellte Beschäftigte zum Beispiel, können viele Selbstständige nicht auf betriebliche Beschwerdestellen zurückgreifen. Kommt es im Rahmen eines Projekts zu sexueller Belästigung oder Machtmissbrauch, fehlen häufig klare Ansprechpersonen und geregelte Verfahren, um Vorfälle zu melden oder verfolgen zu lassen.
Ein weiterer Kritikpunkt beim AGG betrifft die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen, die innerhalb von zwei Monaten erfolgen muss. Für Betroffene von Machtmissbrauch, sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen ist dieser Zeitraum oft nicht ausreichend. Häufig braucht es Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten oder mögliche berufliche Konsequenzen abzuwägen.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, weist 2025 in Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wiederholt darauf hin, dass die Zwei-Monats-Frist im europäischen Vergleich knapp bemessen sei und spricht sich für eine Verlängerung von mindestens zwölf Monaten aus.
Welche Hilfsstellen gibt es?
Eine unabhängige, überbetriebliche Ansprechpartnerin ist die Themis Vertrauensstelle. Themis bietet Betroffenen von sexueller Belästigung und Gewalt in der Kultur- und Medienbranche kostenlos und vertrauliche, juristische sowie psychologische Beratungen an. Der Zugang hier ist niedrigschwellig und bietet Unterstützung außerhalb betrieblicher Strukturen. Jüngst wurde die Vertrauensstelle sogar von der UNESCO im Weltkulturbericht „Politik für Kreativität neu gestalten“ hervorgehoben.
Neben einem solchen externen Angebot haben einige Unternehmen inzwischen interne Meldestellen und Diversity- und Gleichstellungsteams. Diese Strukturen sind jedoch innerhalb der Musikindustrie unterschiedlich ausgeprägt und auch nicht branchenweit einheitlich geregelt. Zwar können diese internen Angebote zu mehr Sensibilisierung und klaren Abläufen beitragen, bleiben aber zugleich Teil der jeweiligen Unternehmenshierarchie. Dadurch stellt sich die Frage, inwieweit Betroffene unabhängige Unterstützung erhalten oder ob interne Abhängigkeiten die Bearbeitung von Beschwerden beeinflussen.
Roundtable Macht. Musik.
MusikWoche bringt eine ausgewählte Runde an Expertinnen zusammen, um den Status quo zum Thema Machtmissbrauch, die juristische Einordnung sowie branchenweite Lösungsansätze zu diskutieren. Die Erkenntnisse des Panels lesen Sie in MusikWoche Vol. 35.
Unter der Überschrift „Macht. Musik. – Frauen in der Musikbranche: Sichtbarkeit, Abhängigkeit, Machtstrukturen“ veranstaltet MusikWoche in einer kleinen, nicht öffentlichen Runde einen Roundtable, bei dem der Status quo diskutiert werden, aber auch eine juristische Einordnung stattfinden soll. Denn oft richtet sich die Debatte über Machtmissbrauch auf einzelne Fälle. Dabei geraten die Strukturen, die problematische Machtverhältnisse ermöglichen oder begünstigen können, oft in den Hintergrund.
Wer jedoch über Karrieren, Sichtbarkeit und Chancen entscheidet, verfügt über Einfluss und damit über eine Ressource, die fördern, aber auch ausschließen kann. Welche Mechanismen dahinterstehen und wie Verantwortung, Transparenz und Kontrolle gestärkt werden können, bleibt eine zentrale Frage der Branche.
Denn „Sprache bedeutet Macht – und Sprachlosigkeit auch Machtlosigkeit.“ (Sophia Fritz, „Toxische Weiblichkeit“)
Selbst betroffen? Schreiben Sie uns: [email protected]
Text: Jana Moritz, zusätzliche Bearbeitung: Lisa Nehrkorn






