Der Rechtsstreit zwischen der Warner Music Group (WMG) und dem US-Onlinehändler AnywhereCD ist beigelegt. Bis Ende September darf AnywhereCD demzufolge noch ungeschützte Warner-MP3s verkaufen.
Die beiden Firmen waren aneinandergeraten, als AnywhereCD Mitte April mit dem Verkauf von CDs auf seiner Website begann. Gleichzeitig konnten Kunden die als CD gekauften Alben auch als DRM-freie MP3-Dateien von der Website herunterladen. Die Argumentation der Verkäufer: Wer die CD kauft, rippt sie in der Folge ohnehin am Computer. Dieses Nutzungsrecht erwerben Kunden mit jedem Kauf einer CD, warum also nicht gleich die Soundfiles mitliefern?
Doch bei der WMG war man von dieser Vorgehensweise gar nicht begeistert. Aus Warner-Sicht hatte das Unternehmen keine gültige Lizenz für diese Art von Vertrieb. Daher forderte der Major die Shop-Betreiber auf, die gesamte Warner-Ware aus dem Angebot zu streichen. AnywhereCD kam dieser Forderung zwar nach, warf dem Musikkonzern aber Vertragsbruch, geschäftsschädigendes Verhalten und Verleumdung vor und beruft sich auf einen entsprechenden Vertrag. Dieser wird mit der Schlichtung nun vorzeitig beendet.
Allerdings nicht vor dem 30. September. Bis dahin darf AnywhereCD noch die MP3s aus dem Warner-Katalog anbieten. So ganz illegal war das Konzept des Onlineshops also wohl nicht, sonst hätte die WMG bei Aussicht auf einen Sieg den Prozessweg gewählt. Das wirft die Frage auf, ob die Geschäftsbedingungen in den Verträgen zwischen Labels und Onlinehändlern wie Amazon & Co. prinzipiell neu formuliert werden müssen, wenn derlei Streitereien in Zukunft vermieden werden sollen.





