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Tauschdienst KaZaA kommt in Bedrängnis

Die niederländische Online-Tauschbörse KaZaA muss ihren Dienst innerhalb von 14 Tagen schließen, wenn es ihr nicht gelingt den Tausch von geschützten Musikstücken zu unterbinden.

Die niederländische Online-Tauschbörse KaZaA muss ihren Dienst innerhalb von 14 Tagen schließen, wenn es ihr nicht gelingt, den Tausch von geschützten Musikstücken zu unterbinden. Andernfalls erwartet das Unternehmen eine empfindliche Geldstrafe. Ein Gericht in Amsterdam gab gestern einem Antrag der holländischen Rechteverwerter Buma/Stemra recht, wonach der Tauschdienst umgehend geschlossen werden müsse, da er permanent die Verletzung von Urheberrechten fördere. Sollte KaZaA dem Urteil nicht folgen, erwartet den Dienst eine Strafe von 100.000 Gulden (etwa 95.000 Mark) für jeden Tag, den der Dienst nach Ablauf der Frist im Netz bleibt. Während die Firma selbst zu dem Urteil keinen Kommentar abgab, erklärte ein KaZaA-Anwalt: „Die KaZaA-Software kann nicht einfach verschwinden, dafür ist sie schon viel zu weit verbreitet.“ Tatsächlich dürfte sich die Abschaltung von Kazaa als deutlich schwieriger erweisen, als seinerzeit bei Napster: KaZaA basiert auf der Fasttrack-Technologie, die bei der Verknüpfung einzelner Computer zu einem Tauschnetzwerk keine zentralen Server benötigt. Somit scheint es selbst für KaZaA unmöglich, sein Tauschnetzwerk abzuschalten. Der Anwalt weiter: „Wir wissen nicht, was wir tun sollen. Sollen wir von Tür zu Tür gehen, und die Leute bitten, die Software nicht mehr zu benutzen?“. Auf jeden Fall werde man gegen das Urteil in Berufung gehen – was nicht schaden kann um etwas Rechtspraxis zu sammeln, schließlich erwartet die Firma, zusammen mit den Unternehmen Fasttrack, MusicCity und Grokster noch ein gegen die geballte Macht der US-Musikindustrie.