Recorded & Publishing

Round Hill verklagt Suno und Anthropic

Beide KI-Anbieter stehen immer wieder im juristischen Kreuzfeuer: Nun reicht der Musikverlag und Rechteinhaber Round Hill Klagen gegen die KI-Unternehmen Suno und Anthropic ein. Das Unternehmen – das ein Rechteportfolio im Wert von umgerechnet rund 950 Millionen Euro verwaltet – wirft beiden Beklagten vor, urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Lizenz, Genehmigung oder Vergütung zum Training ihrer KI-Modelle genutzt zu haben.

Die Klagen, die Round Hill Music beim US-Bundesgericht für den Northern District of California eingereicht hat, werfen den Unternehmen vor, geschützte Werke unrechtmäßig auf ihren Servern vervielfältigt und damit gegen den „Copyright Act“ verstoßen zu haben.

Zudem sollen beide Firmen Scraping-Software eingesetzt haben, um Schutzmechanismen für Sicherheit und Urheberrecht zu umgehen – ein mutmaßlicher Verstoß gegen den „Digital Millennium Copyright Act“. Suno soll darüber hinaus Modelle darauf trainiert haben, Infos zum Copyright Management zu ignorieren, um die Rechtsverletzung zu verschleiern.

Zu den betroffenen Werken zählen „Iris“ von den Goo Goo Dolls, „Total Eclipse Of The Heart“ von Bonnie Tyler und „I Got You (I Feel Good)“ von James Brown, die zusammen über sechs Milliarden Streams verzeichnen. Round Hill kündigt an, die Klage auf potenziell zehntausend oder mehr Kompositionen und Aufnahmen auszuweiten. Der geforderte Schadenersatz könnte dadurch nach eigenen Angaben auf über eine Milliarde Dollar, also knapp 864 Millionen Euro, steigen.

Im Verfahren gegen Suno benennt Round Hill zudem das israelische Unternehmen Bright Data als Beklagten. Dessen Scraping-Werkzeuge seien gezielt für das massenhafte Sammeln von Musikdateien entwickelt worden und machten das Unternehmen zum Mittäter der mutmaßlichen Rechtsverletzung.

Gegenüber Anthropic wirft Round Hill dem Unternehmen vor, trotz Ausgabefiltern nicht verhindert zu haben, dass Claude einen Großteil des Rechtekatalogs reproduziert – der fortgesetzte Betrieb in Kenntnis dieser Verletzungen erfülle den Tatbestand vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung. Der Fair-Use-Einwand greife nicht, da der Zweck aneignend statt transformativ sei und die Kopien als Marktersatz Verkäufe und Lizenzen verdrängten.

Josh Gruss, Gründer und CEO von Round Hill, betont, sein Unternehmen richte sich nicht gegen KI an sich, sondern gegen die Vorstellung, ein milliardenschweres Geschäft auf fremder kreativer Arbeit aufzubauen, ohne die Urheber:innen zu bezahlen.

Gruss erläutert: „Die Lizenzierung ist kein Hindernis für Innovation – sie dient dem Schutz der rechtmäßigen Eigentümer des Ausgangsmaterials, ihres Eigentums. Als unabhängiges Musikunternehmen haben wir die Freiheit und die Pflicht, dies klar auszusprechen und entsprechend zu handeln. Wir beabsichtigen, diese Fälle vor Gericht zu bringen und diese Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, und wir werden keine Einigung akzeptieren, bei der Songwriter:innen und Artists ihr rechtmäßiger Anteil an der Vergütung vorenthalten wird.“