Recorded & Publishing

Reichlich Rückendeckung für die GEMA nach Suno-Urteil

Das Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der GEMA und Suno wird von Teilen der Kreativwirtschaft als bemerkenswerter Erfolg gewertet. Das zeigen zahlreiche Stimmen aus der Musikbranche und deren Umfeld.

Die Entscheidung sei „die erste europäische Gerichtsentscheidung, die sich mit urheberrechtlich geschützter Musik in generativen KI-Systemen befasst“, informierte zum Beispiel die Kanzlei Raue bereits am Mittag des 31. Juli 2026 – und somit fast im Anschluss an die Verkündigung des Urteils am Münchner Landgericht, das man bei der GEMA selbst im Umfeld schnell als „vollen Erfolg“ wertete. Das Gericht habe „den Ansprüchen der GEMA auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz überwiegend stattgegeben“. Die Kanzlei war dicht dran am Geschehen, schließlich hatte man die Verwertungsgesellschaft im Verfahren gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter. Auf Seiten der GEMA waren für Raue die Partner Robert Heine und Felix Stang sowie Senior Associate Anna Bernzen und Associate Johannes von Rosen an dem Prozess beteiligt.

Auch aus dem Recorded-Bereich kam schnell Zustimmung: „Musik bedeutet nicht einfach ‚Daten'“, schrieb René Houareau als Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI) in einer Einordnung des Falls bei LinkedIn: „Sie verkörpert Kreativität, künstlerische Darbietung, Produktion, Investitionen und Risiken – und ihre Nutzung in kommerziellen KI-Systemen muss diesem Wert Rechnung tragen.“ In dem auf Englisch gehaltenen Beitrag verwies er auf einige „real Leckerbissen“, etwa in Hinblick aufs Text- und Data-Mining, auf Fragen der Transparenz und auf die direkte Haftung des KI-Anbieters anstelle der Nutzer:innen.

Für die Verlagswelt sieht DMV-Geschäftsführerin Birgit Böcher durch den Spruch „die Rechte der Urheberinnen und Urheber“ gestärkt, „deren Werke ungefragt, unlizenziert und unvergütet für das Training von KI-Modellen verwendet wurden“, wie sie bei Instagram schrieb. „Dank der Klage der GEMA gibt es nun die rechtliche Sicherheit, um mit den Anbietern von KI-Anwendungen in Verhandlungen zu gehen.“

Auch international stieß das Urteil schnell auf Aufmerksamkeit: So wertet CISAC-Generalsekretär Gadi Oron den Spruch bei LinkedIn als eine „wegweisende Entscheidung“ für Urheber:innen und das Urheberrecht sowie als ein „wichtiges Signal an den KI-Markt“: „Dies ist der erste Fall dieser Art, den eine Verwertungsgesellschaft – und damit ein Mitglied der CISAC – wegen der nicht lizenzierten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch eine KI-Musikplattform angestrengt hat.“ Die Tragweite der Entscheidung gehe dabei laut Orin „weit über die wenigen einzelnen Songs hinaus, die dem Gericht vorgelegt wurden“. Sein Fazit: „KI-generierte Musik entsteht nicht aus dem Nichts. Sie basiert auf menschlicher Kreativität, mit der diese Systeme trainiert werden. Diese Kreativität muss respektiert und geschützt werden; ihre Nutzung muss vergütet werden.“

Beim internationalen Verlagsverband ICMP sprach Geschäftsführer John Phelam derweil ebenfalls via LinkedIn von „einem wichtigen Sieg“ gegen die nicht-lizenzierte Nutzung von Musik im KI-Training: „Glückwunsch an die GEMA und alle Rechteinhaber“, formulierte der Ire auf Deutsch. Und die britische Verwertungsgesellschaft PRS for Music sprach ebenfalls via LinkedIn von einem „Meilenstein“: Die Zukunft der KI-Entwicklung müsse in Zusammenarbeit mit den Kreativschaffenden gestaltet und ihnen nicht aufgedrückt werden. Bei der Ivors Academy, quasi dem britischen Gegenstück zur Akademie hinter dem Deutschen Musikautor:innenpreis bezeichnete man das Urteil über LinkedIn derweil als „wegweisenden Sieg“: „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zum Schutz des Urheberrechts im Zeitalter der generativen KI und sendet ein klares Signal: Die Rechte von Urhebern müssen respektiert werden.“, formulierte Tom Gray als Vorsitzender der Organisation: „Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass KI das Urheberrecht sowie Transparenz, Zustimmung und eine faire Vergütung für Musikschaffende respektiert.“

Zurück im deutschsprachigen Raum analysiert auch Rechtsanwältin Kerstin Bäcker als Partnerin der Kanzlei Lausen das Urteil via LinkedIn und verweist darauf, dass das LG München I eine Grenze gezogen habe, „die für künftige Verfahren gegen KI-Anbieter richtungsweisend sein könnte“: „Das Urteil bestätigt wichtige Aussagen aus dem Urteil gegen OpenAI und geht darüber hinaus: Erstmals prüft ein deutsches Gericht die Fair-Use-Doktrin nach US-Recht in der Sache – und zieht dabei enge Grenzen für ihre Anwendbarkeit auf KI-Training“, schrieb Bäcker. „Für Rechteinhaber ist damit vor deutschen Gerichten ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen.“

Ein Sprecher des KI-Konzerns Suno hatte das Urteil im GEMA-Verfahren hingegen sogleich kritisiert und angekündigt, alle Optionen prüfen zu wollen.