Recorded & Publishing

Suno-Urteil für GEMA „ein voller Erfolg“

Das Landgericht München I entschied am Morgen des 31. Juli 2026 bei der Klage der GEMA gegen Suno größtenteils zugunsten der Verwertungsgesellschaft. MusikWoche war vor Ort und fing einige Stimmen der GEMA-Verantwortlichen ein sowie von anwesenden Künstler:innen wie Peter Maffay oder Balbina.

Etappensieg für die GEMA: Die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I stellte eindeutig fest, dass Suno mit seinem Geschäftsgebaren Urheberrechtsverletzungen begeht. Die Verwertungsgesellschaft hatte genau das bei sechs einzelnen Titeln festgestellt und Klage gegen das KI-Musikunternehmen eingereicht.

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