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Suno kritisiert Urteil im GEMA-Verfahren und will Optionen prüfen

Auch wenn das Landgerichts München am 31. Juli 2026 ein Urteil fällte, so dürfte der Rechtsstreit zwischen der GEMA und Suno damit noch nicht beendet sein. Das zeigt eine erste Reaktion aus den Reihen des KI-Konzerns.

“Wir sind mit dem heutigen Urteil nicht einverstanden“, teilte ein Sprecher des Unternehmens Suno Inc. auf Nachfrage von MusikWoche mit: „Es beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird und wie US-Recht gilt.“ Was daraus folgt? „Wir prüfen derzeit alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Berufung.“

Zuvor hatte Elke Schwager als Vorsitzende Richterin der 42. Zivilkammer des Landgerichts München I im Justizpalastes in München im Streit zwischen der GEMA und Suno größtenteils zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Bei der GEMA werteten CEO Tobias Holzmüller und Chefjustiziar Kai Welp den Spruch als vollen Erfolg für die Organisation. Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig.

Beim US-Unternehmen Suno bemüht man sich, darum, die eigene Intention in ein besseres Licht zu rücken: „Wir haben Suno aus einer zentralen Überzeugung heraus entwickelt: Jeder Mensch soll die Freude am Musikmachen erleben können“, führt der Sprecher des Unternehmens aus: „Unsere Anwendungen ermöglichen es allen, neue Songs zu kreieren – ganz gleich ob Top-Artists, Produktentwickler*innen und Songwriter*innen, die unsere Anwendungen in ihre Arbeitsabläufe einbinden, oder einfach begeisterte Musikfans.“ So habe man die Modelle von Anfang an darauf trainiert, „neue Songs zu erschaffen und nicht etwa bestehende zu reproduzieren“. Zudem habe man „entsprechende Schutzmechanismen in unsere Plattform integriert“.