Die Kreativen in Europa wollen die EU von ihrem Vorhaben abbringen, die Regelungen für Leermittelabgaben zu reformieren. Mit der Initiative „Culture First“ setzen sich Künstler für einen Erhalt der Urheberrechtsabgaben auf Geräte wie MP3-Player, Handys, Computer oder DVD-Brenner ein.
An der Kampagne, die offiziell am 18. Oktober gestartet wurde, beteiligen sich unter anderem die europäische Vereinigung der Urheberrechtsgesellschaften GESAC, deren internationale Dachgesellschaft CISAC, der internationale Musikverlegerverband ICMP/CIEM, die europäische Vereinigung der Independentlabels Impala, die europäische Schauspieler-Föderation EuroFIA und die Interessengemeinschaft live auftretender Künstler GIART. Als prominente Aushängeschilder fungieren zum Start der Kampagne unter anderem die belgische Sängerin Axelle Red, ihre spanische Kollegin Paloma San Basilio, Regisseur Pedro Almodóvar und Schauspielerin Penélope Cruz.
Sie argumentierten stellvertretend für alle Komponisten, Autoren, Musiker, Schauspieler und andere Künstler, dass die bestehenden Pauschalabgaben auf Geräte eine wichtige Einkommensquelle für die Kreativen sind. Die Leermittelabgaben, die laut den Initiatoren im Jahr 2005 rund 560 Millionen Euro betrugen, sorgten für eine gerechte Vergütung für die Urheber und ausführenden Künstler und stellten eine angemessene Wiedergutmachung für die Umsatzausfälle dar, die durch privates Kopieren von CDs, DVDs, Büchern und anderen Medienprodukten entstehen. Impala-President Patrick Zelnik machte jedoch in diesem Zusammenhang deutlich, dass es nicht um eine Einschränkung der Privatkopie gehe. „Unabhängige Plattenfirmen haben das neue Konsumverhalten sehr wohl erkannt und wollen es nicht unterbinden. Aber die Rechteinhaber müssen dabei angemessen vergütet werden.“
Der Start der Aktion erfolgte rechtzeitig zum Beginn des EU-Gipfels im finnischen Lahti, bei dem die Mitgliedsländer über den Zehnpunkte-Innovationsplan der EU-Kommission abstimmen wollen. Im Rahmen dieses Plans will die EU die Richtlinien zur Vergabe von Leermittelabgaben auf Medienträger und Geräte vereinheitlichen. Bereits im Juni wurden entsprechende Pläne bekannt. Demnach erwägt die Kommission Sonderregelungen, die es Verwertungsgesellschaften untersagen würden, auf verschiedene Gerätegattungen Tantiemenpauschalen zu erheben. So sollen vor allem Produkte, die mit Kopierschutz- oder DRM-Systemen arbeiten, oder solche, die kaum zum Kopieren von Inhalten verwendet werden, künftig ohne den Urheberaufschlag verkauft werden.
Eine Gebühr soll nur dann erhoben werden dürfen, wenn „objektive Kriterien“ dies rechtfertigen. Die Urheberrechtsgesellschaften müssten also künftig nachweisen, ob und in welchem Ausmaß bestimmte Geräte zur Vervielfältigung von Medieninhalten genutzt werden. Unklar ist derzeit noch, welche finanziellen Auswirkungen dies für die Urheber sowie Hersteller haben wird.






