Der Bundesgerichtshof schränkte am 15. November 2012 in einem Grundsatzurteil die Haftung von Eltern für Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder ein. So entschied der auch für Fragen des Urheberrechts zuständige 1. Zivilsenat, dass Eltern „für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt“, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe heißt.
Musikindustrie sieht Filesharing-Urteil des BGH nicht als Freifahrtschein
Der Bundesgerichtshof schränkte am 15. November in einem Grundsatzurteil die Haftung von Eltern für Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder ein und wies die Klage von vier Musikunternehmen zurück. Der Bundesverband Musikindustrie bezieht nun Stellung zum BGH-Urteil.






