Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) meldet in der gerichtlichen Auseinandersetzung dreier Plattenfirmen mit den Betreibern des Mitschnittdienstes oder Streamrippers YouTubeMP3 einen Erfolg. Noch in der mündlichen Verhandlung im September 2013 habe die Beklagte entsprechende Unterlassungs-erklärungen abgegeben und sich strafbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, die betroffenen Musikstücke zu vervielfältigen beziehungsweise öffentlich zugänglich zu machen, heißt es in einer Verbandsmitteilung aus Berlin. YouTubeMP3 hätte die vollen Verfahrenskosten zu tragen.
Musikindustrie setzt sich vor Gericht gegen YouTubeMP3 durch
Der Bundesverband Musikindustrie meldet in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Betreibern des Mitschnittdienstes YouTubeMP3 einen Erfolg.






