Die heutige Sitzung der Medienkommission der Anstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (LfM) kommt zu dem Schluss, dass das informelle Übereinkommen zwischen der Viva Media AG und Universal die redaktionelle Unabhängigkeit des Musiksenders nicht einschränkt. Denn „bestimmte Verfahren in der so genannten Rotation“ schränken diese Freiheit nicht ein, erklärte LfM-Direktor Dr. Norbert Schneider. Der „Spiegel“ hatte am Montag gemeldet, dass Viva bestimmten Clips von Universal gegen eine Zahlung von 18.000 Euro pro Video einen Platz auf der Playlist eingeräumt habe. Darauf nahm auch Schneider Bezug: „Die Frage, die sich medienrechtlich stellt, ist, ob die Unabhängigkeit der Redaktion bei der Auswahl von Videoclips eingeschränkt wird. Dies wird in dem ‚Spiegel‘-Artikel angedeutet, aber nicht weiter belegt. Für uns ist nach der Stellungnahme von Viva die Unabhängigkeit eindeutig weiterhin gewährleistet.“ Auch für die Vermutung, bei einigen Viva-Programmen habe es sich um unerlaubte Dauerwerbesendungen gehandelt, gebe es keinen Anhaltspunkt, teilt die LfM mit.
Landesmedienanstalt entlastet Viva
Die heutige Sitzung der Medienkommission der Anstalt für Medien Nordrhein-Westfalen kommt zu dem Schluss, dass das informelle Übereinkommen zwischen Viva und Universal die redaktionelle Unabhängigkeit des Musiksenders nicht einschränkt.






