Mit dem Thema „Musikverwertung der Zukunft“ setzte sich eine Diskussionsrunde bei den Medientage München auseinander. Dabei standen vor allem die Empfehlungen der EU-Kommission zu mehr Wettbewerb beim Onlinegeschäft mit Musik im Fokus.
Der Composers Club (CC), Berufsverband der Auftragskomponisten, hatte zum Panel im Rahmen der Medientage geladen, um Alarm zu schlagen angesichts immer stärkerer Tendenzen, im Geschäft mit Musik an den Tantiemen für die Urheber zu sparen. Dabei war der Untertitel – „Ungeschützter Verkehr mit fremden Rechten“ – durchaus zweideutig gemeint, wie Komponist und Musikproduzent Dr. Ralf Weigand vom CC in seinem Einführungsreferat verdeutlichte, indem er die Lage des Auftragskomponisten bei der Lizenzierung seiner Werke mit einer Situation im Rotlichtmilieu verglich: Der Freier, pardon: der Lizenznehmer, will alles, und zwar ungeschützt und dazu noch möglichst billig. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Praxis der „Zwangsverlagnahme“ hin, bei der Komponisten einen Verlagsanteil von 40 Prozent an die Auftraggeber von den öffentlich-rechtlichen Anstalten abtreten müssten, um überhaupt einen Kompositionsauftrag zu bekommen – was auf ein „faktisches Berufsverbot für nicht kooperierende Komponisten“ hinauslaufe.
Die Empfehlungen von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zur Vermarktung von Onlinemusikrechten wertete Weigand als Schritt hin zu weniger Wettbewerb und Vielfalt, da sie die Aufgaben der Verwertungsgesellschaften auf die traditionellen Bereiche begrenze. Der erwünschte Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften werde sich in Zukunft auf einen Wettbewerb um die erfolgreichen Autoren reduzieren – was wiederum zu einer „Oberschicht“ von erfolgreichen Urhebern mit Massenrepertoire und auf der anderen Seite zu einer breiten Schicht von Urhebern ohne Chartshits und damit auch drastisch gesunkenem Einkommen führen werde. Weigand verwies auf das erst kürzlich beschlossene UNESCO-Abkommen zur Förderung der kulturellen Vielfalt, dem die Empfehlungen der EU-Kommission in letzter Konsequenz diametral entgegen stehen und das 148 von 154 Mitgliedstaaten mittlerweile unterschrieben haben – lediglich zwei Nationen lehnen das Abkommen ab: Israel und die USA.
Dass die Politik der Bush-Administration in diesem Bereich von Eigeninteressen der Vereinigten Staaten und globalen Strategien der amerikanischen Entertainmentindustrie bestimmt wird, klang in weiteren Diskussionsbeiträgen immer wieder an. So wies GEMA-Kommunikator Hans-Herwig Geyer darauf hin, dass „nicht die Verleger die Hürde“ bei Vereinfachung, Optimierung und Vereinheitlichung der Onlinelizenzierung seien, sondern die Konzerne, „die in Wildwestmanier Gewinnmaximierung auf dem Rücken der Autoren betreiben“. Die Forderungen der EU-Kommission seien eine „blanke Perspektive der Marktpolitik“. Mit den Zielen der Urheber und Verwertungsgesellschaften im Hinblick auf „Cultural Diversity“, auf kulturelle Vielfalt also, lässt sich das nur schwer vereinbaren.
Boris Rogosch, Director Entertainment & E-Commerce bei AOL Deutschland, begrüßte die Initiative der EU-Kommission hingegen unter dem Aspekt der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Lizenzierungsvorgänge: „AOL wäre dankbar für einen einzigen zentralen Ansprechpartner.“ Rechtsanwalt Martin Schaefer, früher Anwalt beim Bundesverband Phono sowie beim Major BMG, betonte, dass bei allen divergierenden Interessen der Marktteilnehmer zumindest in einem Punkt „Einverständnis bei allen“ herrschen müsse, nämlich „dass die Rechte nicht unterlaufen werden dürfen“, dass es „keinen Preiswettbewerb nach unten“ geben dürfe. „Jedes Werk ist ein einmaliger Wert“, so Schaefer. Aber als digitale Datei könne es unendlich oft vervielfältigt werden und verliere deshalb drastisch an Wert – darauf wies MusikWoche-Chefredakteur Manfred Gillig-Degrave hin, der den Blick auf die aktuellen Versuche lenkte, die P2P-Netzwerke à la iMesh und Mashboxx zu legalisieren und damit peu à peu neue Ertragsquellen auf die Konten der Urheber zu lenken – was freilich in der Regel nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein könne, da es sich bislang wohl eher um Cent-Beträge handele.
Einig waren sich dann alle, dass man gegen illegale Verbreitung und Nutzung urherrechtlich geschützter Werke weiterhin mit Nachdruck vorgehen müsse, dass man ein gewachsenes System der Verwertung nicht fahrlässig aufs Spiel setzen und dass man im Dschungel der ständig neu entstehenden digitalen Verwertungsmöglichkeiten Ordnung schaffen müsse, anstatt den Wildwuchs zu fördern und bestehende Regelungen aus kurzsichtigem Gewinnkalkül zu umgehen. Dass die Zukunft der Komponisten und Textdichter rosig aussieht, davon war bei dieser Diskussionsrunde nicht die Rede. Woher auch sollte ein solcher Optimismus kommen?






