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IFPI will strafrechtlich gegen Yahoo! China vorgehen

Die IFPI will sich eine Gesetzesänderung in China zu Nutze machen und gegen illegale Downloads künftig strafrechtlich vorgehen. Neben dem Suchmaschinenmarktführer Baidu muss nun auch Yahoo! China mit einer Klage der Tonträgerkonzerne wegen Urheberrechtsverletzung rechnen.

Die IFPI will sich eine Gesetzesänderung in China zu Nutze machen und gegen illegale Downloads künftig straf- statt wie bisher zivilrechtlich vorgehen. Neben dem Suchmaschinenmarktführer Baidu muss nun auch Yahoo! China mit einer Klage der Tonträgerkonzerne wegen Urheberrechtsverletzung rechnen.

Seit dem 1. Juli ist im Reich der Mitte der Onlinevertrieb von illegal vervielfältigter Musik, Filmen und anderen geschützten Inhalten unter Strafe verboten. Zuwiderhandlung kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Renmimbi Yuan (9760 Euro) geahndet werden. Diese vom Westen seit langem gewünschte Verschärfung der chinesischen Gesetzgebung wird Yahoo! China vermutlich als eine der ersten Firmen zu spüren bekommen, wenn die IFPI ihre Pläne in die Tat umsetzt.

„Wir haben diesbezüglich alles in die Wege geleitet und wenn es nach uns geht, bewegen wir uns nun in Richtung Strafprozess“, erklärte Chairman John Kennedy. „Wenn sich dies auf dem Verhandlungswege vermeiden lässt, soll es mir recht sein.“ Doch genau das könnte sich als schwierig erweisen: In dem seit einem Jahr andauernden Rechtsstreit zwischen Yahoo!-Konkurrent Baidu und sieben Plattenfirmen sind die Gespräche am 30. Juni vorerst gescheitert.

Kennedy bezeichnete den Schlichtungsvorschlag von Baidu in dem Zivilverfahren als „inakzeptabel“. Aus welchen Gründen die Verhandlungen platzten, verriet er nicht. Ein Aspekt dürfte sicher Geld sein, doch die IFPI sagt nicht, welche Schadensersatzsummen man vor einem chinesischen Gericht fordern will. Bei vergleichbaren Fällen in den USA würde der Verband sicher Summen in zweifacher Millionenhöhe verlangen, so Kennedy.

Viele Suchportale wie Baidu oder Yahoo! verlinken in China auf illegale Downloadangebote. Dabei verweisen die Suchergebnisse nicht nur auf Websites, die unlizenzierte Inhalte hosten, sondern verlinken direkt per Deep Link auf die illegalen Dateien. Auf diese Weise lassen sich z.B. auch Songfiles der Beatles finden – eine Band, für die weltweit keine Onlinerechte vergeben sind. Zudem lassen sich auch Klingeltöne finden, für die keine Lizenzen erteilt wurden.

Inwieweit sich dies nach der Gesetzesänderung ändert, wird abzuwarten sein. „Ich finde es jedenfalls seltsam, dass sich börslich gehandelte Firmen trauen, derart unverhohlen Urheberrechtsbruch zu begehen und damit massive Schadensersatzforderungen riskieren“, meint Kennedy. „Wäre ich dort CEO, würde ich jetzt nervös werden. Und als Aktionär wäre ich inzwischen auch nervös.“

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