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Grokster kooperiert mit P2P-Radio Mercora

Die Rechtmäßigkeit des P2P-Programms Grokster ist in den USA noch nicht letztinstanzlich geklärt, doch das Software-Unternehmen rüstet sich bereits für den Fall, dass man künftig als illegale Anwendung verurteilt wird. Das P2P-Webradio von Mercora soll Grokster zusätzliche Legalität verschaffen.

Die Rechtmäßigkeit des P2P-Programms Grokster ist in den USA noch nicht letztinstanzlich geklärt, doch das Software-Unternehmen rüstet sich bereits für den Fall, dass man künftig als illegale Anwendung verurteilt wird. Die Zusammenarbeit mit dem P2P-Webradio von Mercora soll Grokster zusätzliche Legalität verschaffen. Bei Mercora und künftig auch bei Grokster Radio handelt es sich gemäß dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) um ein nicht interaktives Webcasting. Mitglieder des Netzwerkes streamen die Musik, die sie auf ihren Computern abgespeichert haben, innerhalb des P2P-Systems. Dabei dürfen Mercora oder Grokster Radio aber nicht vorher ankündigen, welche Titel gespielt werden. Auch „Wunschprogramme“ sind nicht möglich.

Das heißt in der Praxis, dass Nutzer dieser P2P-Anwendung zwar einzelne Titel digital mitschneiden und abspeichern können, aber eine gezielte Suche oder Anfrage nach einzelnen Songs nicht möglich ist. Für den Betrieb einer solchen Webcasting-Anwendung bedarf es in den USA aufgrund des DMCA einer Sendelizenz mit den zugehörigen Tantiemenzahlungen an die Inhaber der Aufführungsrechte. Mercora verfügt über Verträge mit den Gesellschaften ASCAP, BMI und SESAC und zahlt derzeit nach eigenen Angaben monatlich 400 Dollar für die Webcasting-Lizenzen. Aufgrund der Kooperation mit Grokster verspricht sich Mercora einen weltweiten Vertrieb seiner Software und daraus resultierend auch über eine Vervielfachung seiner Nutzerzahlen.

Bislang haben sich rund 200.000 Beta-Nutzer für die Mercora-Software registriert. Bis Ende 2005 rechnen die Webcasting-Betreiber mit Lizenzzahlungen in Höhe von über 20.000 Dollar pro Monat. Für Grokster-Chef David Rung ist diese Zusammenarbeit nur eine „weitere natürliche Evolution“ im Filesharing-Bereich. Beobachter vermuten dahinter jedoch auch bewusstes Kalkül: Sollten Gerichte und Gesetzgeber sich in der Zukunft gegen P2P-Systeme wenden, könnte Grokster auf eine legale Applikation verweisen.

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