“Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die in ihren Auswirkungen auf zukünftige technologische Entwicklungen nicht zu unterschätzen ist“, erklärt Kai Welp, General Counsel der GEMA. Demnach bestätige der Spruch des EuGH, „dass die Urheberinnen und Urheber unabhängig von der verwendeten Technik angemessen an Musikwiedergaben zu beteiligen sind.“
GEMA sieht sich vor dem EuGH bestätigt
In einem lange währenden Verfahren um die Weiterleitung von TV-Signalen in Apartmenthäusern meldet die GEMA einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof. In einer ersten Stellungnahme begrüßt Kai Welp als General Counsel der Verwertungsgesellschaft die Entscheidung.






