2025 hatte ein viel diskutierter Vorstoß zum Thema Kulturförderung die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt, 2026 geht die GEMA das Thema nun noch einmal an. So steht im Rahmen der vom 5. bis 7. Mai in Berlin anstehenden Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft erneut ein Antrag zur Neuausrichtung der Kulturförderung auf der Tagesordnung. Bereits zu Beginn des Jahres warb GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller für die überarbeitete Version, die die Förderung künftig „breiter“ gestalten soll.
Im Vorfeld der GEMA-Mitgliederversammlung 2026 werden derweil weiter Argumente ausgetauscht; auch MusikWoche will dafür hier und darüber hinaus ein Forum bieten. Zuvor hatte sich bereits Anselm Kreuzer für den Composers Club zu Wort gemeldet, auch der GEMA-Aufsichtsrat trommelte für die Reform, während beim Deutschen Komponistenverband der bisherige Präsident Moritz Eggert die Art der Diskussion zum Anlass nahm, sich nicht erneut zur Wiederwahl zu stellen.
Auf Nachfrage von MusikWoche ordnet nun das Leitungsteam der Fachgruppe E-Musik im Deutschen Komponistinnenverband (FEM+) das Reformvorhaben ein. Die Antworten stammen vom stellvertretenden Vorsitzenden Alexander Strauch im Namen des Leistungsteams, dem auch Johannes K. Hildebrandt als Vorsitzender und Kathrin Denner als weitere stellvertretende Vorsitzende angehören.
MusikWoche: Wie beurteilen Sie den Stand der Dinge in Sachen Kulturförderung und besteht Ihrer Meinung nach Reformbedarf?
Alexander Strauch für das FEM-Leistungsteam: Die GEMA-Kulturförderung ist im internationalen Vergleich ein starkes und bewährtes Modell, das über Jahrzehnte eine breite künstlerische Produktion ermöglicht hat. Reformbedarf besteht in der U wie in der E Wertung. Problematisch ist jedoch der aktuelle Stand der Reformdiskussion. Die von der GEMA vorgelegten Simulationen sind aus unserer Sicht unvollständig und methodisch nicht ausreichend belastbar. Wichtige Einkommensbereiche – insbesondere im mittleren Segment – sind nicht abgebildet, und die Auswahl der betrachteten Fälle ist sehr eingeschränkt. Hinzu kommt, dass diese Daten erst nach Ablauf zentraler Fristen zur Antragstellung veröffentlicht wurden, sodass eine fundierte Meinungsbildung der Mitglieder und eine darauf bezogene Formulierung eigener Anträge kaum möglich war. Reformbedarf darf nicht dazu führen, dass auf unzureichender Datengrundlage weitreichende Strukturentscheidungen getroffen werden.
MusikWoche: Wie beurteilen Sie den vorliegenden Antrag?
Alexander Strauch für das FEM-Leistungsteam: Er ist weniger eine Reform der Kulturförderung als eine Reform der E-Musik, deren kollektive Verteilung abgeschafft werden soll. Der vorliegende Antrag geht über eine bloße Anpassung bestehender Regelungen hinaus. Er verändert die Systematik der Kulturförderung in wesentlichen Punkten. Tatsächlich wird die bisherige direkte Beteiligung über die Wertung durch ein stärker selektives System ersetzt, das aus Zuschlägen und Förderprogrammen besteht. Der Zugang zu diesen Mitteln ist an deutlich engere Voraussetzungen geknüpft, etwa bestimmte Nutzungsformen oder Programmlogiken. Für große Teile der Sparte E ist daher nicht mehr klar erkennbar, ob sie überhaupt diese Mittel künftig erreichen können. Hinzu kommen strukturelle Fragen: Zentrale Parameter der Förderung werden nicht mehr eindeutig in der Geschäftsordnung geregelt, sondern in nachgelagerte Beschlüsse verlagert. Das betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung einzelner Förderinstrumente. Dadurch entsteht ein erheblicher Interpretations- und Gestaltungsspielraum außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Mitgliederversammlung. In dieser Form ist der Antrag aus unserer Sicht weder ausreichend transparent noch hinreichend abgesichert und daher abzulehnen.
MusikWoche: Geht es dabei Ihrer Meinung nach um einen Umbruch oder um eine Feinjustierung?
Alexander Strauch für das FEM-Leistungsteam: Es handelt sich eindeutig um einen Umbruch. Die Reform verändert nicht nur die Verteilung der Mittel, sondern die Struktur der Förderung selbst. Damit verschiebt sich auch die Logik der Beteiligung: von einer relativ kontinuierlichen und planbaren Teilhabe hin zu einer stärker selektiven und von Zugangskriterien abhängigen Förderung. Zugleich werden wesentliche Entscheidungen stärker in Gremien und Verfahren verlagert, die nicht in gleicher Weise durch die Mitgliederversammlung gesteuert werden wie bisher. Diese Kombination aus strukturellem Wandel und veränderter Governance geht deutlich über eine Feinjustierung hinaus. Die entscheidende Frage ist nicht, wie viel Förderung formal bestehen bleibt, sondern wie sie künftig strukturiert ist und wer unter diesen Bedingungen tatsächlich Zugang zu ihr hat.
MusikWoche: Halten Sie einen Ausgleich zwischen den Interessen der Betroffenen für möglich?
Alexander Strauch für das FEM-Leistungsteam: Ein Ausgleich ist grundsätzlich möglich, setzt aber bestimmte Bedingungen voraus. Zunächst braucht es eine vollständige und transparente Datengrundlage, die alle relevanten Einkommensbereiche und Gruppen abbildet. Nur so lässt sich beurteilen, welche Auswirkungen eine Reform tatsächlich hat. Zweitens müssen die zentralen Regeln der Förderung klar und verbindlich in der Geschäftsordnung verankert sein, damit die Mitglieder ihre Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage treffen können. Darüber hinaus ist entscheidend, dass die Mitwirkungsrechte der Mitglieder gewahrt bleiben und zentrale Weichenstellungen nicht in nachgelagerte Verfahren ausgelagert werden.
Schließlich muss ein Fördermodell sowohl die Breite der künstlerischen Produktion als auch besondere Leistungen angemessen berücksichtigen.
In der derzeit vorliegenden Form sehen wir diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Ein tragfähiger Ausgleich erfordert daher eine Überarbeitung des Antrags und ausreichend Zeit für einen offenen Diskurs mit allen Beteiligten auf Augenhöhe.








