Recorded & Publishing

Europaparlament nimmt Initiativbericht von Axel Voss an

Klare Mehrheit: Am 10. März 2026 verabschiedeten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Reihe von Empfehlungen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke. Den entsprechenden Bericht dazu hatte der zuständige Berichterstatter Axel Voss eingebracht.

Ende Januar hatte zunächst der Rechtsausschuss des Europaparlaments dem von Axel Voss vorgelegten Initiativbericht zugestimmt. Mit 460 Ja-Stimmen, 71 Nein-Stimmen und 88 Enthaltungen nahm nun am 10. März auch das Europaparlament den Initiativbericht an. Das Papier fordert unter anderem Transparenz beim Einsatz geschützter Werke fürs KI-Training und eine faire Vergütung. Zudem soll – unabhängig vom Ort des Trainings – das EU-Urheberrecht für alle in Europa angebotenen Gen-AI-Systeme gelten.

Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission mit der Verabschiedung des Papier zudem dazu auf, zu prüfen, wie eine Vergütung der bisherigen Nutzung ohne pauschale Abschlagszahlungen sichergestellt werden könne. Zudem sollen KI-Anbieter „eine detaillierte Liste aller urheberrechtlich geschützten Werke, die zum Training der KI verwendet wurden, sowie detaillierte Aufzeichnungen der Crawling-Aktivitäten“ bereitstellen, wie es in einer Mitteilung im Anschluss an die Plenarsitzung in Straßburg hieß. Würden solche Angaben fehlen, könne das als Urheberrechtsverletzung ausgelegt werden.

„Wir brauchen klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im KI-Training“, unterstrich der Unions-Politiker Axel Voss im Anschluss an die Abstimmung im Europaparlament. „Rechtssicherheit würde KI-Entwicklern Klarheit darüber verschaffen, welche Inhalte verwendet werden dürfen und wie Lizenzen erworben werden können.“ Zugleich, so ergänzte Voss, „wären Rechteinhaber vor unberechtigter Nutzung ihrer Inhalte geschützt und erhielten eine Vergütung“. Sein Fazit: „Wenn wir KI in Europa fördern und weiterentwickeln und gleichzeitig unsere Urheber schützen wollen, sind diese Regelungen absolut unerlässlich.“

Im Anschluss an die Abstimmung im Rechtsausschuss hatte Axel Voss sich bereits hier den Fragen von MusikWoche-Autor Manfred Tari gestellt.