“Generative KI darf nicht außerhalb rechtsstaatlicher Prinzipien agieren“, unterstrich Axel Voss als zuständiger Berichterstatter im Anschluss an die Sitzung des Rechtsausschusses vom 28. Januar 2026: Würden urheberrechtlich geschützte Werke zum Trainieren von KI-Systemen verwendet, hätten Urheber:innen „Anspruch auf Transparenz, Rechtssicherheit und angemessene Vergütung“, ergänzte der Europaparlamentarier: „Innovation darf nicht auf Kosten des Urheberrechts gehen; beides kann und muss nebeneinander bestehen.“ Laut Voss seien „klare und durchsetzbare Regeln“ entscheidende Faktoren für eine technologische Souveränität Europas. Sein Fazit: „Unser Ziel ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Grundprinzipien des geistigen Eigentums zu schützen.“
EP-Ausschuss nimmt Initiativbericht von Axel Voss an, GEMA, GESAC und ECSA applaudieren
In der Diskussion ums Thema KI und Urheberrecht kann der der EU-Abgeordnete Axel Voss einen Etappenerfolg melden: Der Rechtsausschuss des Europaparlaments stimmte am 28. Januar 2026 dem von Voss vorgelegten Initiativbericht zu. Das Papier fordert unter anderem Transparenz beim Einsatz geschützter Werke fürs KI-Training und eine faire Vergütung. Nun ist das Parlament am Zug.





