Die Musikwirtschaft hat noch bis zum 9. Juli Zeit, sich bei der EU zu den angekündigten Änderungen in den Rahmenverträgen der CISAC zu äußern. 18 europäische Mitgliedsgesellschaften des Urheberrechtsverbands haben ihre Geschäftsbedingungen verändert, um den Anforderungen der Brüsseler Wettbewerbskommission zu genügen.
Die EU ermittelt bereits seit Februar 2006 gegen europäische CISAC-Mitglieder wegen des Verdachts auf Monopolbildung. Die Wettbewerbskommission der Europäischen Kommission unter Neelie Kroes hatte diverse Regelungen in den Musterverträgen der Verwertungsgesellschaften beanstandet. Dabei ging es um bilaterale Abkommen sowie um Verträge für die Lizenzierung von Musik via Kabel- oder Satellitendiensten und über das Internet.
Mittlerweile haben sich die betroffenen CISAC-Mitglieder in Sachen Aufführungsrechte auf neue Rahmenbedingungen im europäischen Binnenmarkt verständigt, die den Bedenken der EU entgegenwirken sollen. Allerdings müssen auch Autoren und Komponisten diesen Modifikationen zustimmen.





