Zum Start seines EU-weiten Downloadangebots stützte sich der US-Onlinehändler eMusic auf ein Lizenzabkommen mit der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra, das eMusic europaweite Verkaufsrechte zusichert. Doch die MCPS-PRS Alliance erhebt Einspruch.
Die Aussagen von eMusic seien „inkorrekt“, ließ die britische Urheberrechtsgesellschaft wissen. Man weise deutlich darauf hin, dass Buma/Stemra keine paneuropäische Lizenz erteilen könne, weil die Niederländer von der MCPS-PRS dazu keine rechtliche Erlaubnis erhalten haben. Beim Start des EU-Downloadshops am 12. September hatte sich eMusic-CEO David Pakman auf einen Lizenzvertrag mit der holländischen Society berufen.
Die Gegenseitigkeitsabkommen der Buma/Stemra mit ihren Schwestergesellschaften in den anderen 24 EU-Staaten ermögliche es, die Verkäufe in allen 25 Ländern getrennt abzurechnen und die fälligen Tantiemen an die Urheber der jeweiligen Länder auszuschütten. Man habe sich bewusst für Buma/Stemra entschieden, weil deren Management „vorausschauend“ arbeite und weil eMusic seine Dienste von niederländischen Servern aus betreibe, sagt Pakman.
„Diese angeblich europaweit gültige Lizenz der Buma/Stemra erkennen wir nicht an“, machte Crispin Evans deutlich. Der Justiziar der Briten erklärte, man verhandle allerdings noch mit eMusic an einer Lösung dieses Problems. „Dieser Dienst scheint hochinteressante neue Möglichkeiten zur Auswertung des Repertoires unserer Künstler zu ermöglichen. Er braucht jetzt nur noch die richtigen Lizenzen dafür.“ Ob dieser Sachverhalt auch auf andere Verwertungsgesellschaften wie die GEMA zutrifft, ist derzeit noch unklar.
Eine erste Reaktion von Pakman und eMusic in dieser Angelegenheit steht noch aus. Vor einer Woche wies Pakman darauf hin, dass eMusic die erste Firma sei, die sich mit ihrer Pauschallizenz die EU-weite Verkaufsmöglichkeit von Downloads gesichert habe. „Wir sind froh darüber, dass die EU-Kommission sich für einen vereinheitlichten Lizenzierungsansatz einsetzt. Damit verhilft sie Autoren und Verlegern zu schneller und vollumfänglicher Vergütung, ohne dass dabei unnötige doppelte Verwaltungsgebühren anfallen.“
Daher sei es seiner Firma auch möglich, ihr Angebot in allen 25 EU-Ländern anzubieten. Andere Anbieter wie iTunes oder Napster hätten sich ihre Lizenzen einzeln in den jeweiligen Ländern sichern müssen und seien deshalb noch nicht in allen EU-Staaten aktiv.




