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BMG und Fuller erzielen außergerichtliche Einigung

BMG und das Label 19 Recordings des Pop-Idol-Produzenten Simon Fuller haben bei ihrem Streit um die weitere Nutzung von Pop-Idol eine außergerichtliche Einigung erzielt.

BMG und das Label 19 Recordings des Pop-Idol-Produzenten Simon Fuller haben bei ihrem Streit um die weitere Nutzung von Pop-Idol eine außergerichtliche Einigung erzielt. BMG hatte eine einstweilige Verfügung gegen Fuller erwirkt, um zu verhindern, dass 19 mit anderen Interessenten über die Rechte an den nächsten Pop-Idol-Staffeln verhandelt. BMG und 19 wollten keine Details der erzielten Einigung bekannt geben. „Beide Parteien freuen sich, verkünden zu können, dass der Disput freundschaftlich beigelegt wurde. Nun geht das Geschäft ganz normal weiter“, erklärten beide Unternehmen in einem gemeinsamen Statement. Die gerichtliche Auseinandersetzung in Zusammenhang mit der UK-Reality-Show „The X Factor“ wird von der Einigung jedoch nicht berührt.

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