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Vorerst nur Etappensieg beim US-Kartellrechtsverfahren gegen Live Nation?

Fürs Erste hat der US-Konzertkonzern immerhin mit dem Department of Justice eine für das Unternehmen gütliche Einigung erzielen können. Medienberichten zufolge jedoch beabsichtigen nun eine Reihe US-Bundesstaaten dem Vergleich nicht zuzustimmen.

Zunächst bestimmten Meldungen einer außergerichtlichen Beilegung zwischen Live Nation und dem US-Justizministerium die Schlagzeilen in einschlägigen US-Medien. Allerdings beteiligten sich ebenso Staatsanwaltschaften von vierzig US-Bundesstaaten als Kläger an diesem Kartellrechtsverfahren gegen den Global Player im Konzertgeschäft.

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