Wecker muß hinter Gitter

Der Liedermacher Konstantin Wecker ist vom Münchner Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung wegen Drogenbesitzes verurteilt worden. Damit wurde die Berufung des Künstlers gegen ein entsprechendes Urteil Amtsgerichts München verworfen. In ihren Plädoyers hatte zuvor die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft, die Verteidigung hingegen zwei Jahre mit Bewährung gefordert.