Richterin stellt Napster-Verfügung klar

Die mit dem Napster-Prozeß betraute US-Richterin Marilyn Hall Patel erklärte am 27. April, dass nach wie vor die Major-Plattenfirmen für die Anfertigung der Streichlisten verantwortlich sind.

Die mit dem Napster-Prozeß betraute US-Richterin Marilyn Hall Patel erklärte am 27. April, dass nach wie vor die Majors für die Anfertigung der Streichlisten verantwortlich sind. Patel bekräftigte, dass eine Verpflichtung von Seiten der Plattenfirmen besteht, die Musiktitel zu nennen und zu kennzeichnen. Napster-Anwalt Robert Silver begrüßte die Äußerung, seiner Meinung nach hätten die Majors bislang nur sporadisch Streichlisten an Napster gesandt. Als Reaktion auf die sanken im März die .