Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Musik-Tauschbörse Gnutella erlassen. Der Süßwarenhersteller Ferrero hatte rechtliche Schritte gegen Gnutella eingeleitet, da das Unternehmen seine Marke Nutella nicht mit einem „virtuellen Konglomerat aus Urheberrechtspiraten und Kinderpornofreunden“ in Verbindung gebracht haben wolle. Wie die Zeitschrift „Computerwoche“ berichtet, ist gnutella.de in Deutschland damit vorerst abgeschaltet. Desweiteren erwirkte Ferrero aus dem selben Grund auch eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter der Domain newtella.de.
Nutella lässt Gnutella.de sperren
Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen den Tauschdienst Gnutella erlassen, die von dem Hersteller des Brotaufstrichs Nutella erwirkt worden war.





