Das Landgericht Köln hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung von 3p gegen BMG abgewiesen. Grund für die Klage war einmal mehr die Mitwirkung des ehemaligen 3p-Künstlers Xavier Naidoo – diesmal auf der CD „Back To Life“ von Michael Mittermeier. Wie bereits in mehreren Fällen zuvor hatte 3p-Chef Moses Pelham geklagt, da Naidoo seiner Meinung nach seine ausdrückliche Erlaubnis hätte einholen müssen, um bei anderen Produktionen mitwirken zu dürfen. Zuletzt hatte Pelham wegen der an Edo Zankis Platte „Gib mir Musik“ geklagt und verloren. Die Anwälte von Xavier Naidoo wollen dem Klagemarathon nun ein Ende setzen und den Vertrag zwischen 3p und Naidoo für sittenwidrig und damit hinfällig erklären lassen.
Naidoo schlägt Pelham ein weiteres Mal vor Gericht
Das Landgericht Köln hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung von 3p gegen BMG abgewiesen.






