3p scheitert erneut vor Gericht

Edo Zankis Single „Gib mir Musik“ darf weiter vertrieben werden. Das Landgericht Frankfurt lehnte am 2. Mai einen Antrag von 3p auf eine einstweilige Verfügung ab.

Edo Zankis Single „Gib mir Musik“ darf weiter vertrieben werden. Das Landgericht Frankfurt lehnte am 2. Mai einen Antrag von 3p auf eine einstweilige Verfügung ab. 3p hatte die einstweilige Verfügung gegen Zankis Vertriebspartner eastwest records beantragt. Grund für die Klage 3ps ist die künstlerische Mitwirkung von Xavier Naidoo auf der Single. Strittig ist vor allem die Frage, ob Naidoos Künstlervertrag mit 3p derartige Mitwirkungen erlaubt, oder nicht. Am 25. April von 3p gegen die Ablehnung einer einstwiligen Verfügung gegen Naidoo, am 30. April meldete „Spiegel Online“ eine .