Auch wenn die große Koalition inzwischen die Bagatellklausel aus dem Entwurf zum Zweiten Korb der Urheberrechtsreform gestrichen hat, bleibt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dabei: Privatkopierer und -filesharer sollen auch in Zukunft weitgehend unbehelligt bleiben. Die Staatsanwaltschaften hätten Besseres zu tun, erklärte die SPD-Politikerin am 22. März bei der Präsentation der aktualisierten Entwurffassung.
Vor allem eine Kriminalisierung der Schulhöfe solle ausgeschlossen werden. Zypries geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaften gemäß Paragraph 153 der Strafprozessordnung voraussichtlich „in 99,9 Prozent der Fälle das Verfahren einstellen“ werden, wenn die Schuld gering sei und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung besteht. Die Ministerin betonte jedoch gleichzeitig, dass das Umgehen von Kopierschutz und DRM weiterhin verboten ist. Dennoch soll es beim Recht auf Privatkopie bleiben.
Darüber hinaus will sich die Regierung im Rahmen des Zweiten Korbs aus den Verhandlungen zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Geräteherstellern heraushalten. Stattdessen sollen sich die beteiligten Parteien bei Fragen zur Vergütung und Tantiemenpauschale in einem maximal einjährigen Schiedsverfahren selbst einig werden. Ansonsten hat das Oberlandesgericht das letzte Wort. „Wir hoffen, dass die langjährigen Streitereien damit ein Ende haben werden“, sagte Zypries. Vor allem die Auseinandersetzung zwischen GEMA und Bitkom zur Brennerabgabe scheint damit gemeint zu sein.
Zudem sollen die Streitparteien eigenständig klären, welche Geräte von Abgaben betroffen sein sollen. Das Maximum soll jedoch bei fünf Prozent des Verkaufspreises liegen. Der Bundestag soll noch vor der Sommerpause über den Regierungsentwurf beraten. In Kraft treten soll der Zweite Korb dann ab 2007.






