Recorded & Publishing

Zypries gibt nach und streicht Bagatellklausel

Seit Monaten schwelte die Debatte um die Bagatellklausel im Zweiten Korb zur Reform des Urheberrechts. Nun geht Justizministerin Brigitte Zypries auf die Wünsche der Inhaltebranchen ein und verabschiedet sich von dem strittigen Passus.

Seit Monaten schwelte die Debatte um eine so genannte Bagatellklausel im Zweiten Korb zur Reform des Urheberrechts. Nun geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf die Wünsche der Inhaltebranchen ein und verabschiedet sich von dem strittigen Passus im Regierungsentwurf.

Wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Unionskreise berichtet, sollen Raubkopien künftig prinzipiell strafbar sein, egal, wie geringfügig die Urheberrechtsverletzung ist oder ob diese zum Erstellen einer Privatkopie begangen wurde. Der neueste Gesetzentwurf, über den das Bundeskabinett nun abstimmen soll, sieht die Bagatellklausel nicht mehr vor.

Während SPD-Ministerin Zypries lange am Geringfügigkeitsprinzip festhielt, wuchs auf Druck der Branchenverbände speziell beim Koalitionspartner CDU/CSU der Widerstand. Die Bagatellklausel schaffe rechtsfreie Räume, finden die Rechteinhaber.

„Klare Begrenzungen des zulässigen privaten Kopierens sind ebenso erforderlich wie strengere Regelungen für die erfolgreiche Piraterieverfolgung“, erklärte der Phonoverbands-Vorsitzende Michael Haentjes noch im Februar. „Sonst schadet die Gesetzesnovelle mehr als sie hilft.“ Die nun eingeschlagene Richtung der Bundesregierung stärkt die Position der Rechteinhaber bei der Verwendung von Kopierschutzmechanismen und DRM-Systemen, die Kopien entweder völlig verhindern oder zumindest technologisch reglementieren.

Mehr zum Thema