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Zypries fordert „Bagatellklausel“ für Filesharer

Justizministerin Brigitte Zypries will „Bagatellfälle“ bei der Strafverfolgung von Filesharern ausklammern. Rechtsexperte Clemens Rasch, über dessen Rechtsanwaltskanzlei die deutsche IFPI Landesgruppe Strafanzeigen stellt, betont, dass es sich bei den bislang erstatteten 2055 Anzeigen gegen Filesharer um „umfangreichere Verstöße“ handelt.

Justizministerin Brigitte Zypries will „Bagatellfälle“ bei der Strafverfolgung von Filesharern ausklammern. Wie „Spiegel Online“ berichtet, sollen bei der zweiten Reformstufe Fälle von der Verfolgung ausgenommen werden, in denen „Kopien nur für den privaten Gebrauch und in geringer Zahl hergestellt werden“, auch wenn es dabei um Dateien gehe. Generell galt bislang, dass sich eine Person strafbar macht, wenn sie „offensichtlich rechtswidrig genutzte Vorlagen“ aus dem Internet zieht. Derzeit erleben die Behören laut Informationen des Nachrichtenmagazins eine Flut von Anzeigen, allein bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe lägen 20.000 Anzeigen gegen P2P-Nutzer vor. Diese kommen jedoch nach Informationen von „MusikWoche“ und „GamesMarkt“ aus dem Games-Bereich und wurden vom Karlsruher Games-Publisher Zuxxez erstattet.

Die deutsche Landesgruppe des Musikbranchenverbands IFPI stellte bislang über die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei von Clemens Rasch 2055 Strafanzeigen. „Der Unterschied ist der, dass es sich dabei um umfangreichere Verstöße handelt“, erklärt Rechtsexperte Rasch im Gespräch mit MusikWoche. Gegen diese will der Verband weiterhin konsequent vorgehen. Das gilt auch auf europäischer Ebene. „Europäische Künstler und Plattenfirmen haben enorm am Diebstahl geistigen Eigentums gelitten“, zitiert der „Spiegel“ IFPI-Chairman John Kennedy. Daher werde die Branche eng mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um wirkliche Ergebnisse zu erreichen.

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