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Zweite Runde im Streit um Urheberrechtsnovelle

Am 20. November fand im Berliner Paul-Löbe-Haus die zweite Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema Urheberrecht statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in unmittelbarer Nähe zum Bundestag stand das Thema Privatkopie.

Am 20. November fand im Berliner Paul-Löbe-Haus die zweite Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema Urheberrecht statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in unmittelbarer Nähe zum Bundestag stand das Thema Privatkopie.

Für eine Bagatellklausel und gegen weitere Einschränkungen bei der Privatkopie argumentierte Till Kreutzer vom Büro für informationsrechtliche Expertise iRights.info. „Die Konsumenten verstehen und akzeptieren eine Einschränkung der Privatkopie nicht, wie das Beispiel Großbritannien zeigt.“ Für eine Bagatellklausel spreche, dass es einen Unterschied mache, ob ein Verfahren eingestellt würde oder gar nicht erst eröffnet werde. „Strafverfolger sollen sich auf gewerbliche Kopierer konzentrieren“, ergänzte Patrick von Braunmühl als Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband.

Jürgen Becker, der als GEMA-Vorstandssprecher die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vertat, stellte klar, dass es ein Grundrecht auf eine Privatkopie nicht gebe. Sie könne aber auch nicht verhindert werden. „Wir begrüßen DRM, aber bis heute sind Kopierschutzsysteme nicht geeignet, die Pauschalvergütung zu ersetzen“, erklärte Becker.

„Die Privatkopie ist zur größten Quelle der Musiknutzung geworden“, konstatierte Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landesgruppe der IFPI. Er forderte ein Verbot „intelligenter“ Aufnahmesoftware. Ein Anbieter werbe sogar damit, dass mit seiner Software bereits neun Millionen Songs täglich aufgenommen würden. Eine gewaltige Anzahl bei einem legalen Download-Markt von prognostizierten 50 Millionen in diesem Jahr. „Diese Hersteller sind Schmarotzer“, beklagte Zombik. Des Weiteren sprach er sich gegen ein von Becker ins Spiel gebrachtes Werbeverbot für diese Anbieter aus, da es nicht ausreiche.

„Es muss eine Kompensation für die Einnahmeausfälle durch das massenhafte Kopieren geben“, fand Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht. Eine Verweisung auf Schadenersatzansprüche gegen illegale Nutzer sei nicht praktikabel, da damit für die Urheber keine wirtschaftlich sinnvollen Ergebnisse zu erzielen seien.

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