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ZPÜ und GEMA wollen CD-Brenner-Hersteller verklagen

Die ZPÜ und die GEMA will Hersteller von CD-Brennern notfalls gerichtlich dazu zwingen, für jeden verkauften CD-Brenner eine pauschale Vergütung von etwa zehn Euro an die Verwertungsgesellschaft abzuführen.

Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) und die GEMA wollen Hersteller von CD-Brennern dazu zwingen, für jeden verkauften CD-Brenner eine pauschale Vergütung von 9,20 Euro (plus sieben Prozent Umsatzsteuer) an die Verwertungsgesellschaft abzuführen. Zunächst soll eine Klage gegen die Hewlett Packard GmbH eingereicht werden. Das Unternehmen war bereits im Juni vergangenen Jahres zur prinzipiellen Zahlung von Urheberrechtsabgaben aufgefordert worden. In einem Schreiben an etwa 40 Hersteller und Importeure von CD-Brennern, wie Philips, Sony, JVC, TDK, Mitsumi und Panasonic, sowie mehrere Elektromärkte und Kaufhäuser, unter anderem Media Markt, Saturn und KarstadtQuelle, fordern ZPÜ und GEMA nun von den Firmen Angaben darüber, wie viele Brenner sie bis zum 31. Dezember 2001 verkauft haben. Wer dann innerhalb von drei Wochen nicht entsprechend zahlt, soll verklagt werden. Bei der GEMA rechnet man mit bis zu fünf Millionen Brennern, die bisher in Deutschland verkauft wurden. Damit läge der Streitwert bei bis zu 50 Millionen Euro. Von Hewlett Packard erwartet die GEMA Zahlungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Der Branchenverband BITKOM sagte erst Anfang März ein in dieser Angelegenheit bei Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ab und sorgte somit für die Reaktion von ZPÜ und GEMA.