Der Sänger Xavier Naidoo hat im Streit mit seiner früheren Plattenfirma 3p auch vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Die Karlsruher Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde des Unternehmens ab, das die Wirksamkeit eines Plattenvertrags mit dem Künstler hatte durchsetzen wollen. Das Landgericht Mannheim, das Oberlandesgericht Karlsruhe und ebenso der Bundesgerichtshof hatten den Vertrag zwischen Naidoo und 3p als sittenwidrig eingestuft. Diese Entscheidung wurde jetzt auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Vertrag ist somit für Naidoo nicht bindend.
Xavier Naidoo gewinnt vor Bundesverfassungsgericht
Der Sänger Xavier Naidoo hat im Streit mit seiner früheren Plattenfirma 3p auch vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.






