Mit der freiwilligen Entschädigung der Besucher des Rave-Festivals WinterWorld, das wegen Sturmböhen abgebrochen werden musste, will der Veranstalter I-Motion „ein Zeichen setzen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Da die Absage wegen höherer Gewalt erfolgte, besteht rein rechtlich keine Rückerstattungspflicht für bezahltes Eintrittsgeld. Dennoch haben sich die Verantwortlichen entschlossen, „aus gutem Willem, aus Kulanz und als Zeichen, dass uns der unvermeidbare Veranstaltungsabbruch sehr leid tut“, für entwertete Eintrittskarten 15 Euro zu zahlen. Bei nicht eingelösten Eintrittskarten erstattet das Unternehmen gar den vollen Vorverkaufspreis. Ein adäquater Party-Ersatz sei nicht in Frage gekommen, da aufwändige Veranstaltungen wie die WinterWorld einen Vorlauf von einem halben Jahr benötigten.
WinterWorld entschädigt Rave-Fans
Mit der freiwilligen Entschädigung der Besucher des Rave-Festivals WinterWorld, das wegen Sturmböhen abgebrochen werden musste, will der Veranstalter I-Motion ein Zeichen setzen.






