Recorded & Publishing

Williams greift gegen Fanartikelfälscher durch

Das Landgericht Berlin hat die Sicherstellung gefälschter Merchandising-Artikel von Robbie Williams verfügt. Gegen den Vertreiber der Waren läuft ein Strafverfahren.

Das Landgericht Berlin hat die Sicherstellung gefälschter Merchandising-Artikel mit dem Konterfei beziehungsweise dem Namenszug von Robbie Williams verfügt. Bei der Aktion wurden mehrere hundert T-Shirts sowie zahlreiche Schals, Baseballkappen und Schlüsselanhänger sowie weitere illegal angebotene Fan-Utensilien beschlagnahmt. Gegen den Vertreiber der Waren erging Strafanzeige. Schon im Rahmen von Wiliams‘ Deutschlandtour war die Polizei mehrfach gegen illegales Merchandising eingeschritten.

Christlieb Klages von der Anwaltssozietät Hertin, der deutsche Anwalt des Popstars, erläutert: „Wir haben den Auftrag erhalten, die Verbreitung des illegalen Merchandisings umfassend zu stoppen und die Täter zivil- und strafrechtlich zu verfolgen. Die gewerbliche Verbreitung von nicht lizenzierten Waren mit dem Abbild des Künstlers oder dessen Namen verstößt gegen das Markenrecht und die Persönlichkeitsrechte des Künstlers und ist strafbar. Der Künstler hat nicht hinzunehmen, dass Fotos von ihm zu gewerblichen Zwecken missbraucht werden, auch wenn die Fotos auf Konzerten hergestellt wurden und im Internet frei erhältlich sind.“

Laut David Enthoven, Manager von Robbie Williams, richteten sich die Aktionen nicht gegen Fans, die nicht lizenzierte Merchandisingartikel erworben haben, sondern allein gegen deren Hersteller und Vertreiber.

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