“Nutzer von sogenannten ‚Tauschbörsen‘, die Musik illegal im Internet anbieten, müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen“, erklärt Verbändechef Gerd Gebhardt. Ende März hat der Verband, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch, 68 Strafanzeigen eingereicht. Ziel des Verfahrens ist zunächst die Ermittlung der Nutzerdaten der Filesharer, die den Internet-Providern vorliegen. Diese sind allerdings nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, da in Deutschland kein gesicherter zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Provider besteht. Dieser entsteht erst, wenn ein Amtsgericht einen entsprechenden Auskunftsbeschluss erlässt. Danach indes werden die Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften in den Wohnorten der P2P-Nutzer verteilt, die dann in der Regel eine Hausdurchsuchung anordnen. Bei der Durchsuchung sollen die Computer beschlagnahmt und später die Personalien der User an die Strafantragsteller weitergeleitet werden, in diesem Fall also an die Rechteinhaber.
Nach diesen Schritten kann Strafantrag gestellt und mithin das Zivilverfahren eröffnet werden. Die Filesharer erhalten indes zunächst eine Abmahnung, die sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Auskunft über den Umfang der begangenen Rechtsverletzungen auffordert. Außerdem werden die P2P-User mit Schadenersatzforderungen konfrontiert und darauf hingewiesen, dass sie die Anwaltskosten übernehmen müssen. Diese Schritte geschehen zunächst ohne Gericht im Rahmen eines möglichen Vergleichsverfahrens. Ein Gerichtsverfahren müsse nur eingeleitet werden, wenn „der Verletzer uneinsichtig ist“, so der Bundesverband. Kommt ein Vergleich zustande, wirkt der Verband auf Einstellung des Strafverfahrens hin.
Bislang wurden die Nutzer von Tauschbörsen in Deutschland noch nicht rechtlich belangt, sondern lediglich über die Illegalität von Tauschbörsen und anderen Musikangeboten informiert. Dazu schrieb der Verband im vergangenen Jahr rund 1300 große Unternehmen sowie hundert Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen an und wies diese auf Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen und auf mögliche Risiken für die IT-Sicherheit hin. Außerdem verschickte der Verband über 30.000 Instant Messages an illegale Anbieter im Internet. Den Erfolg der Kampagne belegt der Verband mit einer GfK-Studie, wonach mittlerweile 74 Prozent der Deutschen wissen, dass Taschbörsen „praktisch immer illegal sind“.
Das Vorgehen des Bundesverbands Phono gegen Privatnutzer wird auch von weiteren Verbänden der Musikwirtschaft, anderen Rechteinhabern und zahlreichen Künstlern unterstützt. Lesen Sie nachfolgend ausgewählte Statements der wichtigsten deutschen Branchenverbände und diverser deutscher Künstler.






