Am Dienstag trafen sich ein weiteres Mal Vertreter der Entertainment-Industrie und der P2P-Tauschbörsen Morpheus und Grokster zum angeregten Meinungsaustausch vor Gericht. Diesmal versammelte man sich im Berufungsgericht in Pasadena, wo das dreiköpfige Richterpanel zu entscheiden hat, ob es das vorinstanzliche Urteil von Richter Stephen Wilson, das den Entertainment-Vertretern schwer missfällt, aufhebt. Wilson hatte im April 2003 erklärt, die Tauschbörsen könnten nicht kontrollieren, was Nutzer mit ihrer Software anstellen und demnach auch nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Er bezog sich dabei auf das Betamax-Urteil aus dem Jahr 1984, mit dem damals gegen den Widerstand der Filmindustrie der Verbreitung des Videorekorders der Weg bereitet wurde. Die Platten- und Filmfirmen hatten Einspruch gegen Wilsons Urteil eingelegt, und brachten am Dienstag weitere Argumente vor, die die Richter von der Gefährlichkeit der P2P-Börsen überzeugen sollten. So warfen die Industrie-Anwälte den Betreiberfirmen vor, sie würden es aus Profitgier mutwillig unterlassen, den Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden, obwohl sie die technischen Möglichkeiten dazu hätten. Andere Dateien, etwa mit Viren oder pornografischen Inhalten, würden bereits regelmäßig vom Tausch ausgeschlossen. Die P2P-Anwälte konterten, der Einsatz solcher Filter, käme einer Schließung der Tauschdienste gleich. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet, Beobachter wollen während des Prozesses aber bereits eine Tendenz der Richter zugunsten der Tauschbörsen bemerkt haben.
Weitere P2P-Runde vor Gericht
Am Dienstag trafen sich ein weiteres Mal Vertreter der Entertainment-Industrie und von P2P-Tauschbörse zum angeregten Meinungsaustausch vor Gericht. Es geht um ein Präzedenzurteil.





