Am 5. Juli hat der Deutsche Bundestag den Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle abgenickt. Die Reaktionen aus der Medien- und Kreativ-Branche reichen von Zustimmung bis zur Ankündigung einer Verfassungsklage.
Der Bundestag folgte bei der Verabschiedung des Gesetzestextes mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP den Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses. Das Gesetz sei „ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in der Informationsgesellschaft“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen im Urheberrecht regelmäßig hinterfragt und dem technischen Wandel angepasst werden, kündigte die Ministerin an. „Die Balance zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Allgemeinheit muss immer wieder austariert werden.“
Berücksichtigt man die kritischen Anmerkungen des Rechtsausschusses sowie die Reaktionen unzufriedener Interessengruppen, scheint sich damit bereits ein Dritter Korb anzubahnen, um das Urheberrecht wirklich fit für das 21. Jahrhundert zu machen. In einer Blitzreaktion auf den Beschluss des Bundestages hatte der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft bereits ernste Bedenken gegen die Novelle angemeldet. „Nach endlosen Verhandlungen und Konsultationen hat der Gesetzgeber eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen“, erklärte Michael Haentjes, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, und kündigte an, er wolle prüfen lassen, ob die Verbände eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Urheberrecht einlegen.
Zwar ist die Bagatellklausel für Urheberrechtsverletzungen aus dem aktuellen Gesetzestext gestrichen. Privatkopien bleiben aber weiterhin grundsätzlich erlaubt, sofern dabei keine wirksamen Kopierschutzmechanismen umgangen werden. „Die Rechtsinhaber können ihr geistiges Eigentum durch derartige technische Maßnahmen selbst schützen“, heißt es in einer Presseerklärung des Bundesjustizministeriums. Unklar definiert bleibt dabei aber weiterhin, was unter einem „wirksamen“ technischen Schutz zu verstehen ist. Die Phonowirtschaft hatte dagegen unter anderem gefordert, Kopien nur vom eigenen Original zuzulassen.
Neu ist, dass künftig auch ausdrücklich keine Kopien von unrechtmäßig zum Download angebotenen Vorlagen erstellt werden dürfen. Bisher war nur das Kopieren von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Auf diese Weise will der Gesetzgeber die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfassen. „Das neue Urheberrecht ist ein Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft und verstößt nach unserer Einschätzung gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt“, geht Haentjes diese Regelung aber nicht weit genug.
„Der Anspruch, eine eigens gekaufte Musik-CD auf seinen MP3 Player zu übertragen oder eine Sicherungskopie anzufertigen, wird weiter eine Illusion bleiben“, kritisiert dagegen Patrick von Braunmühl, Vizevorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Auch künftig blieben die Verbraucher im Urheberrecht weitgehend ohne Rechte. „Leider sind einige Rechteinhaber und Entscheidungsträger, was das Urheberrecht betrifft, im 20. Jahrhundert stehen geblieben“, so von Braunmühl.
Am Ende seien für den Kulturbereich weitgehend positive Lösungen herausgekommen, zieht dagegen der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, ein zufriedenes Fazit der über drei Jahre dauernden Debatte um den Zweiten Korb. „Besonders wichtig ist, dass die geplanten Einschränkungen der Vergütungsabgabe zurückgenommen wurden.“ Bis zuletzt hatten Verwerter und die Geräteindustrie sich heftige Diskussion um eine Deckelung der Pauschalabgaben auf Kopiergeräte geliefert.
Die ursprünglich vorgesehene Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises eines für Kopien genutzten Geräts findet sich ebenso wenig im neuen Gesetz wieder wie eine Bagatellgrenze für Geräte, die nur in geringem Umfang für Kopien genutzt werden. Künftig sollen Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller die Höhe der Vergütung miteinander aushandeln. Bei Uneinigkeit hat der Gesetzgeber beschleunigte Schlichtungs- und Entscheidungsmechanismen vorgesehen. „Mit diesem marktwirtschaftlichen Modell soll flexibler auf neue technische Entwicklungen reagiert werden können. Außerdem sollen Einigungen über die Vergütungszahlungen zügiger zustande kommen“, erklärt das Zypries-Ministerium. Wie das in der Praxis funktioniert, bleibt allerdings abzuwarten.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende September mit der Gesetzesnovelle befassen. Sollten die Ländervertreter keine Einwände haben, könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.






