Mit einem Doppelschlag hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst zwei Revisionsanträge von GEMA und Musikindustrie zurückgewiesen, dabei aber grundsätzlich . In beiden Verfahren ging es um die Verletzung urheberrechtlich geschützter Inhalte.
VUT sieht BGH-Entscheidung zwiespältig
Mit einem Doppelschlag hat der Bundesgerichtshof jüngst zwei Revisionsanträge von GEMA und Musikindustrie zurückgewiesen, dabei aber grundsätzlich die Möglichkeit von Netzsperren ins Auge gefasst. Beim VUT begrüßt man die Entscheidung, sieht aber auch Probleme für unabhängige Unternehmen.






