Recorded & Publishing

VUT hält das Telemediengesetz auf einem Auge für blind

Der VUT sieht die vom Bundestag beschlossene Änderung des Telemediengesetzes kritisch. Dabei stößt dem Verband nicht das Ende der Störerhaftung sauer auf, vielmehr fehlt den Indies eine Lösung für Haftungsfragen bei Hostprovidern.

Der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) sieht die vom Bundestag am 2. Juni 2016 beschlossene Änderung des Telemediengesetzes kritisch. Am „Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ stößt dem Verband der unabhängigen Musikunternehmen aber nicht das Ende der Störerhaftung für WLAN-Anbieter sauer auf, vielmehr fehlt den Indies eine Lösung für Haftungsfragen bei Hostprovidern.

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