Der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen (VUT) bezieht nach der Anhörung am 26. Januar Stellung zur Urheberrechtsnovelle. In seinem Positionspapier zeigt sich der Verband um Geschäftsführerin Eva Kiltz erfreut über die Rücknahme der Bagatellklausel und schließt sich in diesem Punkt ausdrücklich der Sicht von Kulturstaatsminister Bernd Neumann an.
Auch bei zwei weiteren grundsätzlichen Fragen unterstützt der VUT die Haltung des Gesetzgebers. „Wir begrüßen nachhaltig die Anstrengung, die Rechts- und Vergütungspositionen der Kreativen sowie deren Partner zu verbessern“, erklärt die Interessenvertretung der Indies mit Rechtsexperte Stephan Benn. Ebenso positiv wertet der Verband die Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten. Diese treffe „im Wesentlichen auf Zustimmung“. Durch die Übertragungsfiktion werde die zur einheitlichen Auswertung erforderliche Rechtssicherheit auf Auswerterseite hergestellt. Der Urheber werde hingegen durch das verbriefte Widerrufsrecht sowie die Schriftformerfordernis und den Anspruch auf eine gesonderte, angemessene Vergütung geschützt. Durch die Neuregelung erhofft sich der VUT auch verbesserte Möglichkeiten gerade für kleine und mittelständische Unternehmen.
An anderer Stelle fordert der VUT allerdings Nachbesserungen. So zum Beispiel bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zur Privatkopie. Es sei unbedingt erforderlich, dass insbesondere durch die Regelung der Privatkopie dem Konsumenten klar vermittelt werde, dass geistiges Eigentum seinen Preis habe. „Die Beibehaltung der Ausnahmeregelung, nach der nur offensichtlich hergestellte Vorlagen nicht zu einer Erlaubnis der Privatkopie führen, ist nach hiesiger Ansicht falsch“, stellt der Verband klar. Das Merkmal „offensichtlich“ sollte „unbedingt aus der gesetzlichen Regelung entfallen“, fordert daher der VUT. Die Privatkopie dürfe allein die Anfertigung einzelner Vervielfältigungen vom eigenen Original zum eigenen und privaten Gebrauch umfassen. Jede andere Regelung untergrabe die „Intention des Gesetzgebers zur Stärkung des Urheberrechts“.
Auch mit der Regelung der Vergütungspflicht sowie insbesondere der Vergütungshöhe sind die Berliner unzufrieden. „Die Begrenzung der angemessenen Vergütung auf fünf Prozent des Verkaufspreises stellt die Rechte des Urhebers, die es zu stärken gilt, hinter die des Produktherstellers so deutlich zurück, dass es dem Gesetzessinn insgesamt widersprich“, kritisieren die Indies. Zudem solle eine Vergütungspflicht für die Hersteller von Softwareprodukten aufgenommen werden. Denn hier käme es bereits heute „zu extremen Schieflagen“, vor allem im Fall von „intelligenter Aufnahmesoftware“, die u.a. Webcasts mitschneide und deren Programme gezielt durchforste. Hier solle der Gesetzgeber durch eine Verbotsklausel nachbessern, oder durch die „Beschränkung des Einsatzes der Software auf Einzelvorgänge, die mit einer Vergütungspflicht der Urheber und entsprechender Rechteklärung verbunden sind“. Als positives Beispiel führt der Verband Modelle wie Snocap oder Gnab an.






