Recorded & Publishing

vote/quote: EU-Urteil zu Sony BMG

Die aktuelle Entscheidung des EU-Gerichts zur Genehmigung der Fusion Sony BMG aus dem Jahr 2004 sorgt für reichlich Gesprächsstoff in der Branche.

Die aktuelle Entscheidung des EU-Gerichts zur Genehmigung der Fusion Sony BMG aus dem Jahr 2004 sorgt für reichlich Gesprächsstoff in der Branche.

„Dieses Urteil ist einmalig, weil es einem Kollektiv von 2500 Firmen erstmals erfolgreich gelungen ist, sich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission und gegen Konzerne wie Sony und Bertelsmann zu stellen“, sagte VUT-Geschäftsführerin Eva Kiltz im Gespräch mit MusikWoche. Sie hoffe nun, dass die Kreativwirtschaft dieses Urteil zusammen mit dem von Deutschland immer noch zu ratifizierenden UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt als ein positives Zeichen aufnimmt.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft wollte den Entscheid dagegen nicht kommentieren: „Fusionsentscheidungen sind Entscheidungen der Firmen“, hieß es dazu aus Berlin. Wie sich die Situation um die Entscheidung des EU-Gerichts nun weiter entwickele, bleibe weiter zu beobachten.

Bei Bertelsmann rechnet man derweil nicht mit einer nachträglichen Aufhebung der Fusion: „Das heutige Urteil hat keine Auswirkungen auf den Bestand des Joint Ventures Sony BMG“, erklärte Bertelsmann-Sprecher Oliver Fahlbusch kurz nach Bekanntgabe des Urteils.

Und auch weitere Fusionskandidaten gaben sich in ersten Reaktionen unbeeindruckt: „Wir wären nie an Warner herangetreten, wenn wir nicht davon überzeugt wären, die Zustimmung der Regulierungsbehörden zu erhalten“, meinte etwa EMI-Konzernchef Eric Nicoli. Daran habe sich auch nach dem Urteil des EU-Gerichts nichts geändert.

Auch die aktuelle Onlineumfrage von MusikWoche beschäftigt sich mit dem EU-Urteil zu Sony BMG.