Zunächst müsse das neue Urheberrecht der Tatsache Rechnung tragen, dass sich längst neue Online-Vertriebswege für geschützte Inhalte wie Music oder Video on Demand entwickelt hätten. Eine Verankerung des so genannten „Rechts der Zugänglichmachung“ soll das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller für Musikangebote im Internet garantieren. Was Kopien für den privaten Gebrauch betrifft, verfolgt das Forum den Leitgedanken, „das Schützbare zu schützen und das nicht Schützbare zu vergüten“.
Für den technisch nicht kontrollierbaren Bereich sowie für die zugelassene Privatkopie empfehlen die Rechteinhaber die Beibehaltung der Praxis der Pauschalvergütung. Zugleich müsse angesichts der zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten aufgrund von Kopiervorrichtungen im physischen Bereich wie im Internet der Kreis der zulässigen Nutzungen eingeschränkt werden. Massenhafte Vervielfältigung durch Dritte dürfe der Gesetzgeber nicht mehr zulassen. Kopien von illegalen Quellen dürften laut den Forumsmitgliedern generell niemals als rechtmäßige Privatkopien gelten.
Das Produkt einer illegalen Handlung könne nicht legalisiert werden, was auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin betont habe. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzgebers müsse dem Schutz technischer Systeme sowie Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung gelten. Die Umgehung von Kopierschutzsystemen müsse das Gesetz ausdrücklich untersagen. Die Rechteinhaber müssten „in ihren Bemühungen geschützt werden, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Sicherungssysteme selbst zu schützen“.
die eu-richtlinie…
…zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft muss bis spätestens Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden. Deshalb ist zwangsläufig eine entsprechende Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes erforderlich, die vor allem eine Klarstellung der Rechtssituation in Bezug auf neue technologische Entwicklungen wie im Internet garantiert.
Um die rasche Anpassung des Gesetzes an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft im Sinne der Urheber zu erwirken, haben sich 14 verschiedene Organisationen aus der Musik-, Film- und Buchbranche zu einem Forum der Rechteinhaber zusammengefunden. Zu diesem Forum zählen als Verbände der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, die Deutsche Landesgruppe der IFPI, der deutsche Musikverleger-Verband und der VdS Bildungsmedien sowie die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, GÜFA, GWFF, VFF und VGF.
Ein Interview mit Dr. Martin Schaefer, scheidender Geschäftsführer des Bundesverbands Phono finden sie .





