Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Oktober 2000 unter dem Titel „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Bundestagsdrucksache 14/4290), die die Bundesregierung im September 2001 beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 14/ 6993). In der Debatte des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2002 hat die Bundesregierung eine Reihe von Initiativen angekündigt. Bisher liegen jedoch keine konkreten Ergebnisse vor.
Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung
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Wie wird die Bundesregierung die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union zum Urheberrecht („Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“), die u.a. Regelungen für das Verbot illegalen Kopierens vor allem auf digitale Speichermedien enthält, in nationales Recht umsetzen?
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Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Staatsminister für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt in seiner Rede vom 22. Februar 2002 geäußerte Möglichkeit, eine Förderung der Rock- und Popmusik mit Unterstützung der Branche analog zur Filmförderung zu realisieren, auszuloten?
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Wann beabsichtigt die Bundesregierung den vom Staatsminister für Kultur und Medien in derselben Rede angekündigten Diskussionsentwurf mit Vorschlägen für ein Musik-Exportbüro vorzulegen?
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Beabsichtigt die Bundesregierung die vom Staatsminister für Kultur und Medien in seiner Rede angekündigte Förderung von Clubs umzusetzen und wenn ja, in welcher Form ist dies geplant?
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Welche weitere Förderung von Rock- und Popmusik sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Debatte neben einem Musikexportbüro vor? Ist insbesondere geplant, eine besondere Präsentation der Bundesrepublik auf der Musikmesse in Cannes zu organisieren, wie es andere Staaten bereits mit Erfolg gemacht haben (z.B. Cool Sweden)?
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Mit welchen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung eine Stärkung der in Deutschland produzierten Rock- und Popmusik im nationalen Markt?
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Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Staatsministers für Kultur und Medien in seiner Rede vom 22. Februar 2002, dass es in Deutschland eine Trennung von „E“ und „U“ gebe, die „im internationalen Vergleich vermutlich sogar einmalig ist“ für die künftige Behandlung von „E“- und „U“-Musik bei der GEMA?
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Plant die Bundesregierung – im Abstimmung mit den Bundesländern – Maßnahmen für die Förderung des Musikunterrichts?
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In welcher Weise hat die Bundesregierung die neueren Veränderungen bei der Besteuerung von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, die sich aus dem Steueränderungsgesetz 2001 sowie aus der Milderungsregelung (Pressemitteilung des Staatsministers Nida-Rümelin vom 12.4.2002) ergeben haben, den ausführenden Behörden wie auch den davon Betroffenen kommuniziert und sieht sie – vor dem Hintergrund, dass von manchen Finanzämtern immer noch nach dem alten Rechtsstand abgerechnet wird – hier gegebenenfalls die Notwendigkeit einer verbesserten Informationsvermittlung?
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Welche Studien im Bereich der Förderung von Musik hat die Bundesregierung seit Vorliegen der Großen Anfrage „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ (Drucksache 14/4290 vom 31.10.2000) in Auftrag gegeben? Welche Kosten wurden in welchen Haushaltstiteln dafür etatisiert? Welche Ergebnisse liegen bis dato vor?





